22.06.2026

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und was bedeutet er für die Vermietung? 

Bewilligungsbescheid mit grünem Genehmigungsstempel auf einem Holztisch, daneben Wohnungsschlüssel und Modellhaus – Symbolbild für den Wohnberechtigungsschein.
Symbolbild (KI-generiert)

Wer eine geförderte Wohnung vermieten oder anmieten möchte, stößt schnell auf die Frage: Was ist ein WBS-Schein und wofür wird er genau benötigt? Der sogenannte Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist eine amtliche Bescheinigung, die den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ermöglicht. Für Vermieter:innen von Sozialwohnungen ist der Nachweis verpflichtend, da geförderter Wohnraum ausschließlich an berechtigte Haushalte vermietet werden darf. 

Gerade in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt spielt der Wohnberechtigungsschein eine wichtige Rolle. Er erleichtert berechtigten Haushalten den Zugang zu öffentlich gefördertem und damit häufig günstigerem Wohnraum und gibt Vermieter:innen klare gesetzliche Vorgaben für die Vermietung von Immobilien an die Hand. 

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Wohnberechtigungsschein (WBS): Das Wichtigste in Kürze 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein? 

Der Wohnberechtigungsschein ist ein amtlicher Nachweis, dass eine Person berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung – also eine Sozialwohnung – anzumieten. Er wird von Städten oder Gemeinden ausgestellt und basiert beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auf dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (§ 18 WFNG NRW). Entscheidend ist vor allem das Einkommen des Haushalts. In der Regel erhalten nur Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, einen WBS. Im Einzelfall können Härtefallregelungen greifen.

Wohnberechtigungsschein: Bedeutung für Mieter:innen und Vermieter:innen 

Die Bedeutung des Wohnberechtigungsscheins liegt vor allem darin, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zugänglich zu machen. Sozialwohnungen werden staatlich gefördert und unterliegen deshalb besonderen Mietpreisbindungen. Die Mieten liegen häufig deutlich unter dem örtlichen Mietniveau. 

Für Vermieter:innen bedeutet dies gleichzeitig klare gesetzliche Vorgaben. Geförderte Wohnungen dürfen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, die einen gültigen WBS vorlegen können. Damit wird sichergestellt, dass die staatlich geförderten Wohnungen tatsächlich den Haushalten zugutekommen, für die sie vorgesehen sind.

„Der Wohnberechtigungsschein schafft sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen klare Rahmenbedingungen. Während Wohnungssuchende Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten, profitieren Vermieter:innen von einer rechtssicheren Vermietung und einer konstant hohen Nachfrage nach geförderten Wohnungen.“  

Oskar Klein, Team Vermietung

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein? 

Grundsätzlich können Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen einen Antrag stellen. Entscheidend ist das sogenannte bereinigte Gesamteinkommen des Haushalts

Zu den typischen berechtigten Gruppen gehören: 

Wer Anspruch auf einen WBS hat, hängt jedoch immer von der individuellen Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen ab. 

Wohnberechtigungsschein: Voraussetzungen und Einkommensgrenzen 

Die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein unterscheiden sich je nach Bundesland. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen werden von den Ländern festgelegt und richten sich unter anderem nach der Größe des Haushalts. In Nordrhein-Westfalen gelten beispielsweise feste Einkommensgrenzen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sowie Zuschläge für weitere Haushaltsmitglieder und Kinder. Ob diese Grenzen eingehalten werden, wird anhand des anrechenbaren Haushaltseinkommens geprüft. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge oder Abzüge berücksichtigt werden, etwa bei einer Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen. Dadurch wird das anrechenbare Einkommen des Haushalts individuell ermittelt. 

Wohnung mit Wohnberechtigungsschein vermieten 

Wer eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein vermieten möchte, muss einige Besonderheiten beachten. Sozialwohnungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben zur Miethöhe und Belegung. Gleichzeitig profitieren Vermieter:innen häufig von einer stabilen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.

Vor der Vermietung muss geprüft werden: 

  • Liegt ein gültiger WBS vor?  
  • Passt die Haushaltsgröße zur Wohnungsgröße?  
  • Handelt es sich um die Hauptwohnung der Mietpartei?  
  • Werden die gesetzlichen Mietpreisbindungen eingehalten?  

Wichtig ist außerdem: Vermieter:innen von Sozialwohnungen müssen den WBS vor Vertragsunterzeichnung – spätestens jedoch vor Überlassung der Wohnung – kontrollieren. Erfolgt die Vermietung ohne gültigen Wohnberechtigungsschein, können Bußgelder drohen.

Welche Wohnungsgröße ist erlaubt? 

Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben zur maximal zulässigen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. 

Als erste Orientierung gelten häufig: 

Dabei kann entweder die Wohnfläche oder die Anzahl der Räume entscheidend sein. Individuelle Bedürfnisse – etwa bei Behinderungen – werden häufig zusätzlich berücksichtigt. 

Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein? 

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt. Dafür werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: 

Nach erfolgreicher Prüfung wird der WBS ausgestellt und kann bei der Wohnungssuche genutzt werden.

Was passiert nach der Ausstellung des WBS? 

Mit einem gültigen WBS können sich Wohnungssuchende gezielt auf Sozialwohnungen bewerben. Viele Städte führen Listen wohnungssuchender Haushalte. Auch Wohnungsunternehmen arbeiten häufig mit entsprechenden Interessentenlisten. 

Vermieter:innen profitieren davon, dass geeignete Mietinteressent:innen oft bereits vorgemerkt sind. Dadurch lassen sich Leerstände reduzieren und Wohnungen schneller vermitteln. Wichtig: Ein WBS gilt ausschließlich für den Hauptwohnsitz. Zweitwohnungen können damit nicht angemietet werden.

Wohnberechtigungsschein für Student:innen 

Auch Studierende können grundsätzlich einen WBS erhalten, wenn ihr Einkommen unterhalb der geltenden Grenzen liegt. Dabei werden unter anderem BAföG, Einkünfte aus Nebenjobs oder Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Gerade in Universitätsstädten kann der Wohnberechtigungsschein Studierenden helfen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. 

Unterstützung durch KSK-Immobilien 

Die Vermietung geförderter Wohnungen bringt rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich. KSK-Immobilien unterstützt Vermieter:innen bei der professionellen Vermarktung von Immobilien – von der Mietpreisermittlung über die Mietersuche bis hin zur rechtssicheren Abwicklung. 

Gerade bei besonderen Anforderungen wie Sozialwohnungen oder öffentlich gefördertem Wohnraum kann eine professionelle Begleitung helfen, Fehler zu vermeiden und passende Mietparteien zu finden. Egal, ob Sie privat verkaufen oder vermieten – KSK-Immobilien unterstützt Sie bei jedem Schritt – von Immobilienfotos und Drohnenaufnahmen bis zur Erstellung von Teilungserklärungen und Verkehrswertgutachten

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wohnberechtigungsschein 

Was ist ein WBS-Schein einfach erklärt? 

Der Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist eine amtliche Bescheinigung, mit der Personen nachweisen können, dass sie eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten dürfen. Er dient dazu, berechtigten Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. 

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein? 

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben grundsätzlich Personen, deren Einkommen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Dazu zählen häufig Alleinstehende, Familien, Rentner:innen, Studierende oder Alleinerziehende. Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen des § 18 WFNG NRW erfüllt werden.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig? 

In Nordrhein-Westfalen ist ein Wohnberechtigungsschein in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann damit eine passende Sozialwohnung angemietet werden. Nach Ablauf verliert der WBS seine Gültigkeit und muss bei Bedarf neu beantragt werden. Für bestehende Mietverhältnisse hat das jedoch meist keine Auswirkungen, da die Wohnberechtigung während der Mietdauer bestehen bleibt. Ein neuer WBS ist nur erforderlich, wenn eine Person erneut eine geförderte Wohnung beziehen möchte. 

Müssen Vermieter:innen den WBS kontrollieren? 

Ja, Vermieter:innen von Sozialwohnungen sind gesetzlich verpflichtet, den Wohnberechtigungsschein vor Abschluss des Mietvertrags zu prüfen. Die Wohnung darf ausschließlich an berechtigte Haushalte vermietet werden. Wird ohne gültigen WBS vermietet, können hohe Bußgelder drohen. Deshalb sollte der Nachweis immer nachvollziehbar dokumentiert werden. 

Können auch Studierende einen Wohnberechtigungsschein erhalten? 

Ein Wohnberechtigungsschein für Student:innen ist grundsätzlich möglich, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dabei werden unter anderem BAföG, Unterhaltszahlungen und Einkünfte aus Nebenjobs berücksichtigt. Gerade in Städten mit hohen Mietpreisen kann ein WBS Studierenden helfen, bezahlbaren Wohnraum zu finden.  

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