Vermietung ohne Energieausweis: Konsequenzen und Strafen

Die Vermietung ohne Energieausweis kann für Eigentümer:innen teuer werden. Wer eine Immobilie vermietet oder verkauft, ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, potenziellen Mieter:innen oder Käufer:innen einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Fehlende oder unvollständige Angaben können nicht nur den Vertragsabschluss verzögern, sondern auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, unterstützt KSK-Immobilien Sie bei der Beantragung eines bedarfsgerechten Energieausweises – schnell, unkompliziert und passgenau für Ihre Immobilie.
Vermietung ohne Energieausweis: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Energieausweis ist bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend.
- Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und bei Vertragsabschluss übergeben werden.
- Fehlen Pflichtangaben oder unterbleibt die Vorlage, werden Bußgelder bis 10.000 Euro verhängt.
- Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude, Objekte < 50 m², Objekte mit seltener Nutzung.
Rechtliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 gilt: Bereits bei der Immobilienanzeige müssen neben der Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden) bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden, darunter:
- Art des Ausweises
- Endenergiebedarf oder -verbrauch
- wesentlicher Energieträger
- Baujahr des Gebäudes.
Der Energieausweis oder eine Kopie davon muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen und spätestens zum Vertragsabschluss den neuen Mieter:innen oder den Käufer:innen als Kopie oder im Original ausgehändigt werden (§ 80 Abs. 4 GEG).
Ohne diesen Nachweis liegt ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vor – unabhängig davon, ob die Vermietung ohne Energieausweis bewusst oder versehentlich erfolgt.
Ist eine Vermietung ohne Energieausweis möglich?
Rein praktisch lässt sich eine Vermietung ohne Energieausweis zwar durchführen, doch sie verstößt gegen geltendes Recht. Das bedeutet: Der Mietvertrag bleibt zwar gültig, der oder die Vermieter:in begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GEG).
Ausnahmen von der Energieausweispflicht
Nicht für jede Immobilie ist ein Energieausweis vorgeschrieben (§ 79 Abs. 4 GEG). Ausgenommen sind:
- Denkmalgeschützte Gebäude: Energetische Veränderungen sind hier oft nicht erlaubt, sodass ein Energieausweis nur eingeschränkte Aussagekraft hätte.
- Kleine Gebäude (< 50 m²): Bei Objekten wie Wochenendhäusern ist der Energieverbrauch so gering, dass der Aufwand zur Erstellung eines Energieausweises nicht gerechtfertigt wäre.
- Selten genutzte Gebäude (< 4 Monate/Jahr oder ≤ 25 % des Ganzjahresverbrauchs): Bei Objekten, die sehr selten genutzt werden, kann es sein, dass das GEG nicht gültig ist.
Vermietung ohne Energieausweis: Konsequenzen bei Verstößen
Wer die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, muss mit klar geregelten Folgen rechnen:
- Bußgeld: Laut GEG drohen bei einer Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
- Abmahnungen: Fehlen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, kann dies zu Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände führen.
- Imageverlust: Potenzielle Mieter:innen oder Käufer:innen könnten das Fehlen des Energieausweises als mangelnde Transparenz oder unseriöses Verhalten werten.

So vermeiden Sie Bußgelder und Verzögerungen
Um rechtssicher zu handeln und Kosten zu vermeiden, sollten Vermieter:innen folgende Schritte beachten:
- Energieausweis rechtzeitig beantragen.
- Pflichtangaben in der Anzeige korrekt angeben.
- Vorlagepflicht bei der Besichtigung unbedingt einhalten.
- Kopie übergeben – entweder in Papierform oder digital.
- Regelmäßig aktualisieren – ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Tipp von KSK-Immobilien: Unsere Expert:innen unterstützen Sie nicht nur bei der Vermietung und dem Verkauf Ihrer Immobilie, sondern auch bei der Erstellung eines Energieausweises. So sind Sie rechtlich abgesichert und können Ihre Immobilie reibungslos vermarkten.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Welcher ist der richtige für Ihre Immobilie?
Nicht jeder Energieausweis ist gleich. In Deutschland gibt es zwei Varianten, die sich in der Art der Datenerhebung, den gesetzlichen Anforderungen und der Aussagekraft unterscheiden. Welcher Ausweis in Ihrem Fall nötig ist, hängt von Alter, Bauart und energetischem Zustand Ihrer Immobilie ab.
- Bedarfsausweis: ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand objektiver Gebäudedaten wie Baujahr, Bauart, Dämmstandard, Fensterqualität und Heizungsanlage. Er ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen.
- Verbrauchsausweis: basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist möglich bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohnungen oder bei Einhaltung bestimmter energetischer Mindeststandards.
KSK-Immobilien berät Sie individuell, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, und übernimmt auf Wunsch die komplette Beantragung – schnell, unkompliziert und rechtssicher. Informieren Sie sich auch gerne vorab zum Thema in unserem Ratgeberbeitrag Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Mit KSK-Immobilien rechtssicher und erfolgreich vermieten
Eine Vermietung ohne Energieausweis ist nicht nur riskant, sondern kann auch teuer werden. Die gesetzlichen Vorschriften dienen dazu, Transparenz zu schaffen und Mieter:innen sowie Käufer:innen über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu informieren. Wer als Eigentümer:in frühzeitig den Energieausweis beantragt und korrekt verwendet, spart Zeit, Geld und vermeidet rechtliche Probleme.
Als führende Maklerin im Rheinland unterstützt KSK-Immobilien Sie dabei, den Energieausweis rechtzeitig zu beantragen und Ihre Immobilie professionell zu vermarkten – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und schnell die passenden Interessent:innen finden.