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21.08.2025

Vermietung ohne Energieausweis: Konsequenzen und Strafen

Mauer mit Balken für Energieeffizienz

Die Vermietung ohne Energieausweis kann für Eigentümer:innen teuer werden. Wer eine Immobilie vermietet oder verkauft, ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, potenziellen Mieter:innen oder Käufer:innen einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Fehlende oder unvollständige Angaben können nicht nur den Vertragsabschluss verzögern, sondern auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, unterstützt KSK-Immobilien Sie bei der Beantragung eines bedarfsgerechten Energieausweises – schnell, unkompliziert und passgenau für Ihre Immobilie.

Vermietung ohne Energieausweis: Das Wichtigste in Kürze

Rechtliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 gilt: Bereits bei der Immobilienanzeige müssen neben der Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden) bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden, darunter:

Der Energieausweis oder eine Kopie davon muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen und spätestens zum Vertragsabschluss den neuen Mieter:innen oder den Käufer:innen als Kopie oder im Original ausgehändigt werden (§ 80 Abs. 4 GEG).

Ohne diesen Nachweis liegt ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vor – unabhängig davon, ob die Vermietung ohne Energieausweis bewusst oder versehentlich erfolgt.

Ist eine Vermietung ohne Energieausweis möglich?

Rein praktisch lässt sich eine Vermietung ohne Energieausweis zwar durchführen, doch sie verstößt gegen geltendes Recht. Das bedeutet: Der Mietvertrag bleibt zwar gültig, der oder die Vermieter:in begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit (§ 108 GEG).

Ausnahmen von der Energieausweispflicht

Nicht für jede Immobilie ist ein Energieausweis vorgeschrieben (§ 79 Abs. 4 GEG). Ausgenommen sind:

Vermietung ohne Energieausweis: Konsequenzen bei Verstößen

Wer die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, muss mit klar geregelten Folgen rechnen:


Das Bild ist eine Infografik mit dem Titel „Strafen bei fehlendem Energieausweis“. Sie zeigt drei Hauptpunkte:

Keine Vorlage bei der Besichtigung: Strafe bis zu 5.000 Euro.

Keine Übergabe bei Vertragsabschluss: Strafe bis zu 5.000 Euro.

Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige: Strafe bis zu 10.000 Euro.
Zudem können die zuständigen Behörden bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Fällen die Bußgelder addieren.“ Links oben ist ein Symbol, das ein Dokument mit einem Euro-Zeichen darstellt.

So vermeiden Sie Bußgelder und Verzögerungen

Um rechtssicher zu handeln und Kosten zu vermeiden, sollten Vermieter:innen folgende Schritte beachten:

  1. Energieausweis rechtzeitig beantragen.
  2. Pflichtangaben in der Anzeige korrekt angeben.
  3. Vorlagepflicht bei der Besichtigung unbedingt einhalten.
  4. Kopie übergeben – entweder in Papierform oder digital.
  5. Regelmäßig aktualisieren – ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Tipp von KSK-Immobilien: Unsere Expert:innen unterstützen Sie nicht nur bei der Vermietung und dem Verkauf Ihrer Immobilie, sondern auch bei der Erstellung eines Energieausweises. So sind Sie rechtlich abgesichert und können Ihre Immobilie reibungslos vermarkten.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Welcher ist der richtige für Ihre Immobilie?

Nicht jeder Energieausweis ist gleich. In Deutschland gibt es zwei Varianten, die sich in der Art der Datenerhebung, den gesetzlichen Anforderungen und der Aussagekraft unterscheiden. Welcher Ausweis in Ihrem Fall nötig ist, hängt von Alter, Bauart und energetischem Zustand Ihrer Immobilie ab.

KSK-Immobilien berät Sie individuell, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, und übernimmt auf Wunsch die komplette Beantragung – schnell, unkompliziert und rechtssicher. Informieren Sie sich auch gerne vorab zum Thema in unserem Ratgeberbeitrag Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Mit KSK-Immobilien rechtssicher und erfolgreich vermieten

Eine Vermietung ohne Energieausweis ist nicht nur riskant, sondern kann auch teuer werden. Die gesetzlichen Vorschriften dienen dazu, Transparenz zu schaffen und Mieter:innen sowie Käufer:innen über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu informieren. Wer als Eigentümer:in frühzeitig den Energieausweis beantragt und korrekt verwendet, spart Zeit, Geld und vermeidet rechtliche Probleme.

Als führende Maklerin im Rheinland unterstützt KSK-Immobilien Sie dabei, den Energieausweis rechtzeitig zu beantragen und Ihre Immobilie professionell zu vermarkten – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und schnell die passenden Interessent:innen finden.

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