Mieteinnahmen versteuern: Was Vermieter wissen müssen
Mieteinnahmen und die Steuer
Die Vermietung von Immobilien, beispielsweise einer Wohnung oder einem Haus, sind ein beliebter Weg, die eigenen Einkünfte aufzubessern. Doch Vorsicht: Mieteinnahmen müssen versteuert werden, denn sie gelten als Einkommen. Wann genau Mieteinkünfte steuerfrei sein können und wie Mieteinnahmen zu versteuern sind, verraten wir Ihnen hier.
Die erfahrenen Berater:innen der KSK-Immobilien unterstützen Sie beim Prozess des Vermietens: von der Festlegung des Mietpreises, über die Suche der passenden Mieter:innen, bis hin zu Tipps und Tricks zur korrekten Versteuerung Ihrer Einnahmen.
Was sind Mieteinkünfte?
Laut § 21 Einkommensteuergesetz (EstG) zählen folgende Einkünfte als Mieteinnahmen:
- Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, wie Gebäuden, Gebäudeteilen, Grundstücken, Schiffen oder grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht). Dazu gehört auch die Untervermietung einer Wohnung, eines Zimmers, einer Ferienwohnung, einer Garage, etc.
- Vermietung oder Verpachtung von beweglichem Vermögen (z.B. Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge, technische Ausstattung, etc.)
- die zeitlich eingegrenzte Überlassung von Urheberrechten (z.B. schriftstellerisch, künstlerisch oder gewerblich)
Eine Kaution zählt normalerweise nicht zu den Mieteinkünften – erst wenn Sie darauf zugreifen, wird sie als Einnahme berechnet.
Versteuerung von Mieteinnahmen
Zunächst muss unterschieden werden, um welche Art der Vermietung es sich handelt: eine private oder gewerbliche Vermietung. Die Grenze liegt bei 30.000 Euro. Unter 30.000 Euro Mieteinnahmen werden die Einnahmen als privates Einkommen versteuert. Bei Mieteinkünften über 30.000 Euro gilt man als Gewerbetreibende:r und muss die Objekte mit einer Umsatzsteuer vermieten.
Grundsätzlich werden bei privaten Einnahmen erst Steuern fällig, wenn der Grundfreibetrag überschritten wurde. Dieser liegt 2023 bei 10.908 Euro, bei der gemeinsamen Steuererklärung mit dem oder der Partner:in verdoppelt sich der Betrag sogar. Wie hoch die Steuern beim Überschreiten des Freibetrags sind, hängt vom persönlichen Steuersatz des Vermieters oder der Vermieterin ab. Die Mieteinnahmen zählen dabei zum gesamten Einkommen dazu. Nur Nebeneinkünfte bis zu 256 Euro im Jahr sind steuerfrei. Nach dem Zuflussprinzip werden die Mieteinkünfte für das Jahr versteuert, in dem sie auf das Konto eingehen. Eine Ausnahme besteht zum Beispiel, wenn die Miete für den Januar des Folgejahres schon am 28. Dezember eingeht. Die Miete wird dann für das Jahr angerechnet, in dem sie auch wirklich fällig ist.
Miete versteuern: Die Umsatzsteuer
Ab 30.000 Euro in Mieteinnahmen besteht eine gewerbliche Vermietung und die Umsatzsteuer wird geltend gemacht. Das klingt im ersten Moment nicht wünschenswert, doch tatsächlich können Vorteile bestehen. Vermieter:innen, die gewerbetreibend vermieten, können Renovierungen und Sanierungen mit dem Mehrwertsteuerbetrag in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Damit können Gewerbetreiber:innen günstiger sanieren, denn diese Rechnungen können um 19 Prozent abgesetzt werden.
Grundsteuer bei Vermietungen
Die Grundsteuer wird viermal jährlich auf den Grundbesitz fällig. Für die Grundsteuer-Berechnung werden drei Werte berücksichtigt:
- der Einheitswert,
- die Grundsteuermesszahl,
- ein individueller Hebesatz der Kommune.
Ab 2025 greift die Grundsteuerreform. Der Einheitswert wird dann zum Grundsteuerwert oder zum Grundsteueräquivalenzbetrag und somit anders berechnet. Über die Betriebskosten können Vermieter:innen die Kosten auf ihre Mieter:innen umlegen. Das muss in der Betriebskostenabrechnung korrekt angegeben werden. Unter die Betriebskosten fallen die Kosten, die laufend entstehen, um den Gebrauch der Immobilie zu gewährleisten, nicht zu verwechseln mit der Nebenkostenabrechnung.
Wie werden Mieteinnahmen versteuert?
Die Mieteinnahmen finden in der Steuererklärung ihren eigenen Platz in Anlage V. Dort können Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Zu den Einnahmen kommen dann zunächst die Werbungskosten und Abschreibungen.
Folgendes können Sie von den Steuern absetzen, um die Steuerlast zu senken:
- Abschreibung: 50 Jahre lang können Sie jeweils zwei Prozent des Gebäudewertes und der Herstellungskosten von der Steuer absetzen.
- Zinsen zur Finanzierung der Immobilie
- Grundsteuer
- Nebenkosten: Heizung, Wasser, etc.
- Renovierungen und Reparaturen: Unter 410 Euro können die Kosten in einem abgesetzt werden, höhere Kosten werden über mehrere Jahre verteilt.
- Kosten für Ihre:n Steuerberater:in
- Sonderkosten: Ein Mieterwechsel geht mit Kosten (Maklerprovision, Inserate, Fahrtkosten, Reparaturkosten, etc.), die man absetzen kann, einher.
Sie sollten in jedem Fall alle Belege und Rechnungen aufheben, falls das Finanzamt nach den Nachweisen fragen sollte.
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