16.02.2024

Maklerprovision bei Vermietung: Wer zahlt wie viel?

Grafik Mieter hält Euro-Geldmünze und Makler hält kleines Haus in den Händen

Die Suche nach einer passenden Mietwohnung oder umgekehrt nach geeigneten Mieter:innen kann eine zeitaufwendige und manchmal frustrierende Aufgabe sein. In vielen Fällen entscheiden sich Vermieter:innen und Wohnungssuchende daher, die Dienste von Immobilienmakler:innen in Anspruch zu nehmen. Doch wer trägt die Kosten für die Maklerprovision bei einer Vermietung und wie hoch fällt diese aus? Wir erklären in unserem Immobilienratgeber, welche Kosten bei einer Vermietung über eine Maklerin oder einen Makler anfallen. 

Maklerprovision bei Vermietung: Das Wichtigste im Überblick 

  • Bestellerprinzip: Wer die Leistung bestellt, bezahlt die Kosten. Stellt der oder die Vermieter:in ein:e Makler:in ein, um die Wohnung zu vermieten, zahlt diese Person auch die Maklerprovision. 
  • Der oder die Vermieter:in kann die Maklerkosten von der Steuer absetzen.  
  •  Die Kosten für den oder die Makler:in dürfen nicht auf die Mietenden umgelegt werden.  
  •  Bestellt der oder die Mieter:in den oder die Makler:in, so hat diese Person die Maklerprovision zu zahlen. Dabei darf die Honorarhöhe maximal zwei Kaltmieten plus Steuern betragen. 

Bestellerprinzip bei der Vermietung 

Bei einer Vermietung gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip, wenn ein:e Makler:in zum Einsatz kommt. Das bedeutet konkret: Wer den Auftrag gestellt hat, muss auch die Kosten tragen. Sucht jemand also mithilfe eines Maklers bzw. einer Maklerin eine Wohnung zur Miete, so zahlt diese Person die Kosten. Wenn aber ein:e Vermieter:in den Auftrag zur Vermietung des Eigentums stellt, so zahlt der oder die Vermieter:in die Kosten. Diese sind dann auch von der Steuer absetzbar. Die Maklerprovision darf auch nicht im Nachhinein auf die Mieter:innen umgelegt werden.  

Wie hoch ist die Maklergebühr?

Für Vermieter:innen ist die Höhe der Courtage nicht gesetzlich begrenzt. Diese muss also mit dem oder der Makler:in ausgehandelt werden. Eine Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Umsatzsteuer ist als Provision durchaus üblich. Die tatsächliche Höhe muss unbedingt im Vertrag festgehalten werden. Die Kosten können dann von der Steuer abgesetzt werden, denn es werden ja auch die Mieteinnahmen versteuert.  

Falls der oder die Makler:in durch die Mieter:innen gestellt wurde, so ist gesetzlich festgelegt, dass das Honorar den Preis von zwei Kaltmieten zuzüglich Steuern nicht überschreiten darf. Der oder die Mieter:in kann die Maklergebühr für die Mietwohnung als Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen, falls der Umzug beruflich bedingt war. Das ist in folgenden Situationen der Fall: 

  • wenn wegen Arbeitgeberwechsels ein neuer Wohnsitz gewählt wurde, 
  • wenn der oder die Mieter:in vom Arbeitgeber an einen anderen Tätigkeitsort versetzt wurde, 
  • wenn der Wohnungswechsel zu einer erheblichen Verkürzung (mindestens eine Stunde) des Arbeitsweges führt.  

 

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden? 

Eine Maklergebühr bei Vermietung ist ein Erfolgshonorar: Erst wenn die Wohnung erfolgreich vermietet wurde, fällt auch die Maklergebühr an. Das heißt, wenn der oder die Makler:in keine passenden Mieter:innen finden kann, fallen auch keine Gebühren an. Wann genau nach erfolgreicher Vermietung durch ein:e Makler:in dann die Maklerprovision anfällt, wird vertraglich festgehalten. Normalerweise kann man dabei mit einem Zahlungsziel von bis zu 14 Tagen rechnen.

Die Aufgaben des oder der Makler:in 

Immobilienmakler:innen wie die Experten und Expertinnen von KSK-Immobilien übernehmen viele verschiedene Aufgaben, um den oder die Vermieter:in zu entlasten. Zu den Leistungen gehören: 

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Als Experten für die Immobilienvermittlung unterstützen die Maklerinnen und Makler der KSK-Immobilien Sie gerne bei allen Phasen der Vermietung. Egal ob Sie eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie vermieten möchten – KSK-Immobilien ist Ihr zuverlässiger Partner rund um Ihren Immobilienverkauf, den Immobilienkauf sowie die Vermietung

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