Maklerprovision bei Vermietung: Wer zahlt den Makler?
Die Frage nach der Maklerprovision bei Vermietung beschäftigt viele Mieter:innen und Vermieter:innen gleichermaßen. „Wer zahlt den Makler?“, „Welche Höhe ist üblich?“ oder „Ist die Maklerprovision bei der Vermietung einer Wohnung gesetzlich geregelt?“: All diese Fragen beantworten wir in unserem KSK-Immobilienratgeber. Erfahren Sie, wie sich die Maklerkosten bei Mietwohnungen zusammensetzen, welche Regelungen seit dem Bestellerprinzip gelten und warum es sich trotzdem lohnen kann, einen erfahrenen Immobilienmakler wie die KSK-Immobilien hinzuzuziehen.
Maklerprovision bei Vermietung: Das Wichtigste im Überblick
- Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Regel also der Vermieter.
- Steuerersparnis: Der oder die Vermieter:in kann die Maklerkosten von der Steuer absetzen.
- Die Kosten für den oder die Makler:in dürfen nicht auf die Mietenden umgelegt werden.
- Höhe der Maklerprovision: Die genaue Maklerprovision kann variieren und wird bei Vertragsabschluss festgehalten.
- Wenn ein:e Makler:in gestellt wird, darf die Honorarhöhe maximal zwei Kaltmieten plus Steuern betragen.
- Fälligkeit: Die Maklercourtage wird erst nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung fällig.
Wofür wird ein:e Makler:in bei der Vermietung gebraucht?
Wer sein Haus oder seine Wohnung vermieten möchte und auf der Suche nach geeigneten Mieter:innen ist, weiß, wie zeitaufwendig die Mietersuche sein kann. Inserate müssen erstellt, Bewerbermappen gesichtet und Besichtigungstermine vereinbart werden. Gleichzeitig haben die meisten Vermieter:innen aber auch noch einen Job, dem sie nachkommen müssen oder wohnen überhaupt nicht in der Nähe ihrer Immobilien.
An dieser Stelle entscheiden sich Vermieter:innen nicht selten dafür, eine:n Makler:in mit der Mietersuche zu beauftragen. Dies hat mehrere Vorteile:
- Sie sparen viel Zeit und auch die Nerven werden geschont.
- Sie werden vor potenziellen Fehlern bewahrt, wie zum Beispiel einer falsch berechneten Miethöhe.
- Ein:e Makler:in kennt sich mit der Mietersuche aus und findet meist deutlich schneller Mieter:innen, die der gewünschten Zielgruppe entsprechen.
Für Vermietung und Miete: Wann kann es sich lohnen, einen Makler zu beauftragen?
Besonders hilfreich kann die Wahl eines Maklers bzw. einer Maklerin in großen und beliebten Städten wie Berlin, München oder für Immobilien in Köln sein. Hier bekommen Sie als Vermieter:in gut und gerne mehrere hundert Anfragen auf eine Wohnung. All diese allein zu sichten, ist nahezu unmöglich. Ein:e Makler:in kann Ihnen dann bei der gezielten Suche mit seiner oder ihrer Expertise zur Seite stehen und so die Suche nach passenden Mieter:innen erleichtern.
Doch auch als Mieter:in können Sie eine:n Makler:in mit der Wohnungssuche beauftragen. Auch für Mieter:innen gilt: Die Wohnungssuche kann ein schwieriges Unterfangen sein. Je nach Stadt ist das Angebot an geeigneten Wohnungen begrenzt und etliche Bewerbungen zu formulieren kann mitunter sehr zeitaufwendig werden. Wie den Vermieter:innen auch, kann Ihnen hierbei ein:e Makler:in zur Seite stehen und die Wohnungssuche für Sie übernehmen. Durch einen eigenen Suchauftrag kann ein Makler bzw. eine Maklerin individuell auf die Wohnwünsche eingehen und das passende Objekt schneller finden. Hierbei zahlt dann der Mieter bzw. die Mieterin selbst die Maklercourtage – diese darf aber erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss fällig werden.
Maklerprovision richtig berechnen
Für Vermieter:innen ist die Höhe der Courtage nicht begrenzt. Im Gesetz zur Regelung der Wohnvermittlung ist festgelegt, dass das Entgelt zur Wohnvermittlung eine Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Umsatzsteuer nicht übersteigen darf. Eine Verminderung der Maklercourtage ist durchaus möglich. Die tatsächliche Höhe muss unbedingt im Vertrag festgehalten werden. Die Kosten können dann aber von der Steuer abgesetzt werden, denn es werden ja auch die Mieteinnahmen versteuert.
Auch wenn der oder die Makler:in durch die Mieter:innen gestellt wurde, ist gesetzlich festgelegt, dass das Honorar den Preis von zwei Kaltmieten zuzüglich Steuern nicht überschreiten darf. Der oder die Mieter:in kann die Maklergebühr für die Mietwohnung als Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen, falls der Umzug beruflich bedingt war. Das ist in folgenden Situationen der Fall:
- wenn wegen Arbeitgeberwechsels ein neuer Wohnsitz gewählt wurde,
- wenn der oder die Mieter:in vom Arbeitgeber an einen anderen Tätigkeitsort versetzt wurde,
- wenn der Wohnungswechsel zu einer erheblichen Verkürzung (mindestens eine Stunde) des Arbeitsweges führt.
Im Gegensatz zur Immobilienvermietung ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf frei verhandelbar. In diesem Fall können Sie sich an den jeweiligen Maklerprovisionen der Bundesländer orientieren.
Maklerprovision bei Vermietung: Wer zahlt die Maklergebühr?
Bei einer Vermietung gilt seit 2025 das Bestellerprinzip, wenn ein:e Makler:in zum Einsatz kommt. Das bedeutet konkret: Wer den Auftrag gestellt hat, muss auch die Kosten tragen. Sucht jemand also mithilfe eines Maklers bzw. einer Maklerin eine Wohnung zur Miete, so zahlt diese Person die Kosten. Wenn aber ein:e Vermieter:in den Auftrag zur Vermietung des Eigentums stellt, so zahlt der oder die Vermieter:in die Kosten. Diese sind dann auch von der Steuer absetzbar. Die Maklerprovision darf auch nicht im Nachhinein auf die Mieter:innen umgelegt werden.
- Beauftragt der Vermieter bzw. die Vermieterin den Makler bzw. die Maklerin, muss die vermietende Person auch die Kosten für die Maklerprovision übernehmen.
- Gibt hingegen eine potenziell mietende Person explizit einen Suchauftrag an eine:n Makler:in, trägt diese Person die Provision – vorausgesetzt, es wird tatsächlich eine passende Wohnung gefunden und angemietet.
Kommt es dazu, dass sowohl Mieter:in als auch Vermieter:in denselben Makler bzw. dieselbe Maklerin beauftragt haben, also eine Doppeltätigkeit vorliegt, so zahlt trotzdem immer der oder die Vermieter:in.
Die Aufgaben des oder der Makler:innen
Immobilienmakler:innen wie die Experten und Expertinnen von KSK-Immobilien übernehmen viele verschiedene Aufgaben, um den oder die Vermieter:in zu entlasten. Zu den Leistungen gehören:
- Mietpreis-Check
- Immobilienfotografie und aussagekräftige Exposé-Erstellung
- Erstellung des Energieausweises
- Zusammenstellen aller wichtigen Unterlagen
- Inserate in allen relevanten Immobilienportalen und in den Filialen der Kreissparkasse Köln
- Durchführung von Besichtigungsterminen
- Bonitätsprüfung der Interessent:innen
- Erstellung des Mietvertrags
- Immobilienübergabe bei Einzug
Maklerprovision steuerlich absetzen: Geht das?
Als Vermieter:innen können Sie die Maklerprovision unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn der Maklerinnenauftrag unmittelbar mit der Vermietungstätigkeit verbunden ist, beispielsweise bei der Suche nach neuen Mieter:innen für eine bereits vermietete Immobilie. In solchen Fällen können die Provisionen steuermindernd auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angerechnet werden.
Anders sieht es bei Mieter:innen aus: Die Maklerkosten sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, es handelt sich um beruflich bedingte Umzüge, bei denen das Finanzamt im Einzelfall Ausnahmen zulässt.
Maklerkosten bei Mietwohnungen – Transparenz und Service im Fokus
Das Bestellerprinzip schafft Transparenz und schützt Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Kosten. Für Vermieter:innen bedeutet es zwar eine finanzielle Mehrbelastung, doch die damit verbundene Zeitersparnis und Professionalität sprechen oft für einen erfahrenen Immobilienmakler. Wer als Mieter:in in einer schwierigen Wohnraumsituation steckt, kann ebenfalls von den Diensten eines professionellen Maklers profitieren – muss dann aber die Maklerkosten selbst tragen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Experten wie der KSK-Immobilien beraten. Ob als Vermieter:in oder als Mieter:in – als kompetenter Makler unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei der Wohnungsvermietung.
Immobilie vermieten mit den Expert:innen der KSK-Immobilien
Als Expert:innen für die Immobilienvermittlung unterstützen die Maklerinnen und Makler der KSK-Immobilien Sie bei allen Phasen der Vermietung. Egal ob Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu vermieten oder eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete zu finden – KSK-Immobilien ist Ihre zuverlässige Partnerin rund um Ihren Immobilienverkauf, den Immobilienkauf sowie die Vermietung. Profitieren Sie dabei von einer Vielzahl an Vorteilen, welche die Immobilienvermietung oder der Immobilienverkauf mit einem Makler bzw. einer Maklerin mit sich bringt:
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