Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht ist Teil des deutschen Wohneigentumsrechts. Dadurch wird einem einzelnen Eigentümer oder einer Eigentümerin das Recht eingeräumt, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft alleine zu nutzen. Die anderen Eigentümer und Eigentümerinnen sind entsprechend von der Nutzung ausgeschlossen.

Dabei handelt es sich meist um Stellplätze, Kellerabteile, Garten oder Terrassen. Sondernutzungsrechte können sowohl von Beginn an als auch nachträglich begründet werden. Wird ein Sondernutzungsrecht nachträglich vereinbart, kann es nur auf einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin übertragen werden, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.

Das Sondernutzungsrecht geht mit einigen Rechten, aber auch mit Pflichten und Einschränkungen einher. So ist es der Sondernutzerin oder dem Sondernutzer beispielsweise nicht erlaubt, bauliche Veränderungen an der Sondernutzungsfläche vorzunehmen. Dafür ist die Person aber in der Regel auch nicht automatisch zur Instandhaltung der Sondernutzungsfläche verpflichtet. Der entsprechende Bereich bleibt Gemeinschaftseigentum.

Sondernutzungsrechte können den Wert einer Immobilie unter Umständen mindern. Um herauszufinden, ob in Ihrem konkreten Fall eine Wertminderung vorliegt, sollten Sie sich an erfahrene Immobilienexpert:innen wenden. KSK-Immobilien ist Ihnen hier gerne behilflich.