Eigentümergemeinschaft
Bei einer Eigentümergemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Eigentümern und Eigentümerinnen, die gemeinschaftlich etwas besitzen oder verwalten.
Es gibt verschiedene Formen von Eigentümergemeinschaften:
Eine davon ist die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft. Kaufen Sie Wohneigentum, zu dem Gemeinschaftseigentum gehört, also beispielsweise eine Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus, so erwerben Sie gleichzeitig Gemeinschaftseigentum, wie etwas das Grundstück oder Anteile an Gemeinschaftsflächen wie Hausflur und Keller. Innerhalb dieses Zusammenschlusses werden Rechte und Pflichten gemeinsam beschlossen und ausgeübt. Die Regelungen zur Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgehalten.
Eine andere Form der Eigentümergemeinschaft ist die Erbengemeinschaft. Diese tritt auf, wenn Sie beispielsweise gemeinsam mit Ihren Geschwistern das Haus der Eltern erben. Hier müssen Sie das Eigentum gemeinsam verwalten oder untereinander aufteilen.
Auch Ehepartner:innen gelten vor dem Gesetz als eine Eigentümergemeinschaft. Dies ist wichtig zu wissen, wenn Sie gemeinsam Eigentum erwerben.