Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. Die Regelung besagt, dass die Miete für eine Wohnung bei Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Damit soll dem Anstieg der Mieten entgegengewirkt werden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann im Mietspiegel eingesehen werden, den die meisten Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen. In Nordrhein-Westfalen wird der Geltungsbereich der Mietpreisbremse in der Mieterschutzverordnung geregelt und umfasst 18 Städte, darunter auch Köln und Bonn.

Seit Mitte 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Mieterschutzverordnung. Diese bestimmt die Gemeinden, in denen Sonderschutz für Mieterinnen und Mieter besteht. Neben Mietpreisbremsen umfasst dieser Schutz auch einen besonderen Kündigungsschutz.

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