Mietspiegel

Über den Mietspiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt werden. Der Mietspiegel stellt sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter einen Richtwert dar. Dieser wird auch als Mietpreisspiegel bezeichnet. 

Im Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse darf die Miete für eine Wohnung bei Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit soll dem Anstieg der Mieten entgegengewirkt werden.

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist.  Ein Mietspiegel wird von den Städten selbst aufgestellt und umfasst nur Daten zu der entsprechenden Stadt. Eine Verpflichtung zum Erstellen eines Mietspiegels gibt es nicht.

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