Spekulationsfrist

Als Spekulationsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen auf einen Immobilienverkauf eine Spekulationssteuer erhoben wird. Wird eine Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft, muss eine vom individuellen Steuersatz abhängige Spekulationssteuer gezahlt werden. Letztere wird nach dem Einkommensteuergesetz erhoben. Die Spekulationssteuer wird nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei anderen Wertgegenständen fällig.

Eine Spekulationsfrist kann unterschiedlich lang ausfallen, je nachdem, ob Sie das Objekt selbst nutzen oder vermietet haben. Liegt eine Fremdnutzung vor, wie es bei vermieteten Immobilien der Fall ist, beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Nutzen Sie Ihre Immobilie selbst, verkürzt sich die Frist auf drei Kalenderjahre.

Sie wollen eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen? Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Spekulationssteuer. Gerne unterstützen Sie die erfahrenen Immobilienberaterinnen und -berater der KSK-Immobilien rund um Ihren Immobilienverkauf. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch steuerliche Belange. So erzielen wir den idealen Verkaufspreis für Ihre Immobilie.