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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ksk-immobilien.de veröffentlichte Website der KSK-Immobilien GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 haben wir unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich gemacht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 12 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die auf der Grundlage von § 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erlassen wurde, sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird quartalsweise durchgeführt. Die aktuelle Auswertung beruht auf einer im Zeitraum vom 14.02.2025 bis 25.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung nach BITV/EN 301 549. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen mit folgenden Ausnahmen vereinbar:

Die KSK-Immobilien GmbH baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ksk-immobilien.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende E-Mailadresse: compliance@ksk-immobilien.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

KSK-Immobilien GmbH
Richmodstraße 2
50667 Köln
Telefon: 0221-224-0

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Schlichtungsstelle zu wenden, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Ziel des Durchsetzungsverfahrens ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen