Wie die KSK-Immobilien Barrierefreiheit sicherstellt
Die KSK-Immobilien gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:
- Wahrnehmbar: Die KSK-Immobilien gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind. Dekorative Bilder, die keinen Beitrag zum Verständnis des Inhalts leisten, erhalten einen leeren Alternativtext. Emotionen oder Handlungen in Bildern werden nur beschrieben, wenn sie für das Textverständnis relevant sind. So wird sichergestellt, dass Screenreader-Nutzende nicht durch unnötige Informationen abgelenkt werden.
- Bedienbar: Die Webseite und Apps der KSK-Immobilien sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.
- Verständlich: Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.
- Robust: Die KSK-Immobilien achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ksk-immobilien.de veröffentlichte Website der KSK-Immobilien GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 haben wir unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich gemacht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 12 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die auf der Grundlage von § 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erlassen wurde, sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird quartalsweise durchgeführt. Die aktuelle Auswertung beruht auf einer im Zeitraum vom 14.02.2025 bis 25.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung nach BITV/EN 301 549. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen mit folgenden Ausnahmen vereinbar:
Dynamische Elemente: Derzeit sind nicht alle dynamischen und interaktiven Elemente mit ARIA-Rollen und Eigenschaften versehen, wodurch diese für Screenreader nicht lesbar sind.
Wertermittler: Beim Öffnen des „Wertermittler“ bleibt der Fokus am ursprünglichen Ort, da das Element kein Fokusziel ist. Es fehlt eine Fokustrapping-Logik innerhalb des Overlays. Beim Schließen wird der Fokus nicht zurück auf den ursprünglichen Auslöser gesetzt. Überdies existiert kein sichtbarer Schließen-Button mit zugänglichem Namen.
Visuelle Konsistenz bei Elementen: derzeit sind nicht alle Buttons, Links, Navigationselemente, die dieselbe Funktion besitzen, durchgängig gleich gehalten.
Nachladen von Bildern: Derzeit werden alle Bilder im Footer bereits beim erstmaligen Seitenaufruf geladen, was negative Auswirkungen auf die Ladegeschwindigkeit der Website hat.
Videos/Audios: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
PDF-Dokumente: Unsere PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Alternativtext bei Objektbildern: Auf den Exposé-Seiten haben die Objektbilder derzeit noch keinen Alternativtext. Wir arbeiten daran dies schnellstmöglich bereitzustellen.
Die KSK-Immobilien GmbH baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Dynamische Elemente: Alle dynamischen Elemente sollen mithilfe von ARIA Labels implementiert werden, so dass diese auch für Screenreader lesbar sind. Ziel ist es dies bis Ende Juli 2025 umzusetzen.
Wertermittler: Beim Öffnen des “Wertermittler” soll der Fokus künftig automatisch auf das erste Element springen, wie z. B. ein Eingabefeld oder den Schließen-Button. Ziel ist es dies bis Ende Q3 2025 umzusetzen.
Visuelle Konsistenz bei Elementen: alle Buttons, Links, Navigationselemente, die dieselbe Funktion besitzen, sollen optisch durchgängig gleich gehalten werden. Ziel ist es dies bis Ende Q3 umzusetzen.
Nachladen von Bildern: Bilder, die im Footer liegen werden per Lazy Loading verzögert nachgeladen, Ziel ist es dies bis Ende Q3 2025 umzusetzen.
Videos/Audios: Diese werden mit Untertiteln oder alternativ barrierefreien schriftliche Inhalten daneben versehen. Dies Gilt auch für eingebettete Inhalte (z. B. YouTube). Ziel ist es dies bis Ende Q4 2025 umzusetzen.
Barrierefreie PDF´s: PDF-Dokumente werden barrierefrei gestaltet bzw. an barrierefreien Alternativen wird gearbeitet. Ziel ist es diese in Q1 2026 vollständig barrierefrei bereitzustellen.
Alternativtext bei Objektbildern: Die Objektbilder auf den Exposé-Seiten werden mit Alternativtexten versehen. Ziel ist es dies bis Anfang Q1 2026 umzusetzen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten. Darüber können Sie eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Bitte benutzen Sie dafür folgende E-Mailadresse: compliance@ksk-immobilien.de
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
KSK-Immobilien GmbH
Richmodstraße 2
50667 Köln
Telefon: 0221-1794940
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Schlichtungsstelle zu wenden, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Ziel des Durchsetzungsverfahrens ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Webseite: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.de