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22.03.2024

Wachstumschancengesetz: Degressive AfA für neue Wohngebäude kommt

Die Bundesregierung hat am 30.08.2023 einen aktualisierten Entwurf zum Wachstumschancengesetz beschlossen. Teil des Entwurfs ist auch eine Überarbeitung der degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau. Die Einführung der degressiven AfA ist auf sechs Jahre befristet.

Update 22.03.2024:
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit kommt auch die degressive AfA in Höhe von 5 % (vor dem Vermittlungsausschuss waren 6 % geplant).

Aktuell gibt es einen linearen Prozentsatz für die Abschreibung von neuen Wohngebäuden (§ 7 Absatz 4 EStG). Dieser beträgt 3 Prozent für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude. Diese Regelung wird im neuen Wachstumschancengesetz geändert: § 7 Abs. 5 a EstG sieht künftig eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzung, umgangssprachlich auch Abschreibung genannt) für neu errichtete Wohngebäude in Höhe von 6 Prozent vor. Die degressive AfA gilt für alle Wohngebäude, für die eine maßgebliche Investitionsentscheidung zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 1. Oktober 2029 getroffen wird. Zudem wird zwischen zwei Anwendungsfällen unterschieden:

Investor ist Hersteller des Wohngebäudes

Ist der Investor gleichzeitig auftraggebende Instanz für den Bau der Immobilie, gilt die neue degressive AfA, wenn der Baubeginn zwischen dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgt. Als Beginn ist das Datum der Baubeginnsanzeige definiert.

Investor erwirbt Gebäude

Die degressive Abschreibung im Fall einer Anschaffung ist möglich, sofern der Kaufvertrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossen wird. Zudem ist Voraussetzung, dass das Gebäude bis Ende des Fertigstellungsjahres angeschafft wird. Fertiggestellt ist ein Gebäude dann, wenn es zu seinem vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.

Die Abschreibung für das Jahr der Herstellung bzw. der Anschaffung erfolgt anteilig.

Immobilieneigentümer:innen können sich auf eine Reduzierung der Steuerlast freuen, die mit dem erhöhten Abschreibungssatz von 6 statt 3 Prozent einhergeht. Zudem erhöht sich hierdurch die Rentabilität von Neubauwohnungen als Kapitalanlage – eine gute Nachricht für Investor:innen.

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