Nebenkosten

Mit dem Begriff Nebenkosten sind die Kosten gemeint, die durch die Nutzung eines Mietobjekts entstehen. Dazu zählen im Wesentlichen die Kosten für:

Diese Ausgaben kann die Vermieterin oder der Vermieter auf die Mieterin oder den Mieter umlegen. Manche Kosten, die bei der Vermietung einer Immobilie entstehen, lassen sich jedoch nicht auf die Mieter:innen übertragen. Zu diesen nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören beispielsweise Reparatur- und Renovierungskosten.

Die meisten Vermieterinnen und Vermieter verlangen eine monatliche Pauschalzahlung oder Vorauszahlungen von der Mieterin bzw. dem Mieter. Nebenkosten können nur eingeholt werden, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde. Es muss genau festgelegt werden, was die Mieterin oder der Mieter zahlen muss.

Nebenkosten vs. Kaufnebenkosten

Die Nebenkosten, die im Rahmen der Immobilienvermietung entstehen, dürfen Sie nicht mit den sogenannten Kaufnebenkosten verwechseln. Unter diesem Begriff lassen sich all jene Kosten zusammenfassen, die zusätzlich zum Kaufpreis für eine Immobilie anfallen. Darunter fallen beispielsweise die Grunderwerbssteuer und die Courtage, die bei dem Immobilienverkauf durch eine professionelle Immobilienmaklerin bzw. einen Immobilienmakler entstehen.

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