Kaution

Eine Kaution oder auch Mietkaution ist eine Mietsicherheit. Somit stellt die Kaution eine Sicherheit für die Vermieterin bzw. den Vermieter dar, falls die Mieterin bzw. der Mieter ihre oder seine mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und/oder die Miete nicht bezahlt. Wenn Sie eine Immobilie vermieten, gilt es einiges zu beachten:

Die Kaution darf maximal drei Kaltmieten betragen und muss im Mietvertrag festgelegt werden. Die Kaution sichert Sie als Vermieter:in nicht nur gegen Mietausfälle ab, sondern auch gegen Mietschäden. Kommt es dazu, dass Mieter:innen die Miet- oder Betriebskosten nicht zahlen oder Schäden an der Immobilie verursachen, können Sie Ihr Recht auf die Einbehaltung der Kaution geltend machen.

Findet ein Eigentümerwechsel statt, müssen Sie ebenfalls einiges beachten. Sollte es der Mieterin bzw. dem Mieter nach beendetem Mietverhältnis nicht gelingen, die Kaution von der neuen Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einer Immobilie zurückzuerlangen, haften die alten Eigentümer:innen zusätzlich für die Rückzahlung der Kaution. Allerdings müssen in einem solchen Fall die Mieter:innen erst versuchen, den Kautionsbetrag von den Neueigentümer:innen zurückzuerhalten.

Als Vermieter:in dürfen Sie die Kaution in der Regel für höchstens sechs Monate einbehalten. Außerdem sind Sie verpflichtet, die Mietkaution getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anzulegen. Ebenfalls haben Mieter:innen das Recht, einen Nachweis darüber zu verlangen, dass Sie die Kaution ordnungsgemäß angelegt haben.

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