07.05.2026

Altlastenauskunft beim Grundstücksverkauf: Das ist zu beachten

Grundstück für Hausbau aus der Vogelperspektive

Die Altlastenauskunft spielt beim Verkauf eines Grundstücks eine wichtige Rolle, da sie Informationen über mögliche Bodenbelastungen oder Verdachtsflächen liefert. Gerade bei älteren Grundstücken oder Flächen mit früherer gewerblicher Nutzung möchten Kaufinteressent:innen wissen, ob Risiken durch Altlasten bestehen könnten. Eine frühzeitige Klärung schafft Transparenz, reduziert Unsicherheiten im Verkaufsprozess und kann das Vertrauen potenzieller Käufer:innen stärken.

Um alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück strukturiert zusammenzustellen, bietet sich das Auskunftspaket der KSK-Immobilien an, das relevante Unterlagen für den Verkauf gebündelt bereitstellt.

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Altlastenauskunft im Überblick

Was sind Altlasten?

Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden. Häufig betreffen sie Boden- oder Grundwasserbelastungen und sind durch frühere Nutzungen eines Grundstücks entstanden. Sie entstehen häufig durch industrielle Tätigkeiten, Gewerbebetriebe, Deponien oder unsachgemäße Entsorgung von Abfällen. Solche Belastungen können langfristige Auswirkungen auf Umwelt, Nutzungsmöglichkeiten und den Wert eines Grundstücks haben. Aus diesem Grund werden mögliche Altlasten von Behörden erfasst und dokumentiert.

Gemäß § 2 Abs. 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)  wird zwischen zwei Arten von Altlasten unterschieden:

Nicht jede ehemalige Gewerbe- oder Industriefläche stellt automatisch eine Altlast dar. Häufig handelt es sich zunächst um sogenannte altlastverdächtige Flächen, bei denen mögliche Belastungen erst durch Untersuchungen von Boden oder Grundwasser festgestellt werden.

Was steht im Altlastenkataster?

Das Altlastenkataster wird von den zuständigen Umwelt- oder Bodenschutzbehörden geführt. Es dokumentiert Flächen, bei denen aufgrund früherer Nutzungen eine mögliche Boden- oder Grundwasserbelastung vorliegt oder vermutet wird. Dazu zählen beispielsweise ehemalige Industrie- oder Gewerbeflächen, Deponien, Tankstellenstandorte oder militärisch genutzte Areale.

Im Altlastenkataster können unterschiedliche Informationen vermerkt sein, etwa:

Die Einträge im Altlastenkataster können zunächst Auswirkungen auf den Grundstückswert sowie auf die Finanzierungsmöglichkeiten für Käufer:innen haben. Verdachtsfälle müssen durch weitere Untersuchungen bestätigt oder entkräftet werden, um den Grundstückswert zuverlässig ermitteln zu können.

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Was tun bei belastetem Boden?

Wird bei einem Grundstück eine Bodenbelastung festgestellt oder besteht ein entsprechender Verdacht, sollte zunächst die zuständige Bodenschutz- oder Umweltbehörde informiert werden. Diese prüft die Situation und kann weitere Untersuchungen, etwa Boden- oder Grundwasseranalysen, anordnen.

Bestätigt sich eine Altlast, können Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, beispielsweise der Austausch belasteter Bodenschichten oder Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung weiterer Umweltbelastungen. Für Eigentümer:innen ist es sinnvoll, frühzeitig fachliche Gutachter:innen sowie Immobilienexpert:innen einzubeziehen, um die Auswirkungen auf Nutzungsmöglichkeiten und Immobilienwert realistisch einschätzen zu können.

Altlastenauskunft: Pflicht oder nur Verkaufsvorteil?

Eine gesetzliche Pflicht, beim Grundstücksverkauf aktiv eine Altlastenauskunft einzuholen, besteht grundsätzlich nicht. Verkäufer:innen sind jedoch verpflichtet, bekannte Mängel oder Belastungen offenzulegen. Dazu zählen auch bekannte Altlasten oder Hinweise auf mögliche Bodenverunreinigungen.

Werden solche Informationen verschwiegen, kann dies später rechtliche Konsequenzen haben. Käufer:innen könnten in diesem Fall beispielsweise Gewährleistungsansprüche geltend machen oder sogar den Kaufvertrag anfechten.

Vor diesem Hintergrund wird eine Altlastenauskunft in der Praxis häufig empfohlen. Sie schafft Transparenz und reduziert Unsicherheiten im Verkaufsprozess. Gerade bei länger genutzten Grundstücken oder bei Flächen mit früherer gewerblicher Nutzung kann eine aktuelle Auskunft helfen, mögliche Fragen bereits im Vorfeld zu klären.

Zudem kann eine vorhandene Altlastenauskunft den Verkaufsprozess beschleunigen. Kaufinteressent:innen erhalten frühzeitig relevante Informationen und können ihre Baufinanzierung oder weitere Planungen besser einschätzen.

Luis Meier, Immobilienberater bei KSK-Immobilien

„Altlasten können den Wert eines Grundstücks erheblich beeinflussen. Deshalb ist Transparenz beim Verkauf entscheidend: Wer mögliche Belastungen frühzeitig klärt und offenlegt, schafft Vertrauen bei Käufer:innen und vermeidet spätere rechtliche Risiken.“

Luis Meier, Immobilienberater

Altlastenauskunft beantragen

Eine Altlastenauskunft kann in der Regel bei der zuständigen Umwelt- oder Bodenschutzbehörde der jeweiligen Stadt oder des Landkreises beantragt werden. Der Antrag erfolgt meist schriftlich oder über ein Onlineformular. Für die Bearbeitung fallen je nach Kommune Gebühren an.

Für den Antrag werden üblicherweise folgende Angaben benötigt:

Teilweise fordern Behörden zusätzlich einen Lageplan sowie bei Nichteigentümer:innen Vollmacht, Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt dauert es meist ungefähr vier Wochen, bis eine Auskunft vorliegt.

Wer den Verkaufsprozess effizient vorbereiten möchte, kann mehrere relevante Informationen zum Grundstück gebündelt einholen. Dazu gehören neben der Altlastenauskunft beispielsweise auch Abstandsflächen, Informationen zum Denkmalschutz oder Informationen aus dem Baulastenverzeichnis.

Hierfür bietet sich ein strukturiertes Auskunftspaket an, das verschiedene Dokumente und Auskünfte zusammenstellt. Das Auskunftspaket für Eigentümer:innen der KSK-Immobilien umfasst wichtige Unterlagen rund um das Grundstück und unterstützt bei der Vorbereitung eines transparenten Verkaufsprozesses.

Altlastenauskunft als wichtiger Bestandteil der Verkaufsunterlagen

Auch wenn die Altlastenauskunft keine gesetzliche Pflicht darstellt, gehört sie in vielen Fällen zu den sinnvollen Unterlagen beim Grundstücksverkauf. Sie schafft Klarheit über mögliche Belastungen und reduziert Risiken für beide Vertragsparteien.

In Kombination mit weiteren Dokumenten – etwa Grundbuchauszug oder Informationen zur Erschließung – entsteht eine fundierte Grundlage für eine realistische Bewertung und einen reibungslosen Verkaufsprozess. Ein gut vorbereitetes Grundstücksangebot erhöht die Transparenz und kann den Verkaufsprozess deutlich erleichtern.

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KSK-Immobilien begleitet Eigentümer:innen und Kaufinteressent:innen mit umfassenden Leistungen rund um den Immobilienverkauf und Immobilienkauf. Dazu gehören eine fundierte Grundstücksbewertung, ein professionelles Immobilieninserat sowie eine persönliche Beratung während des gesamten Verkaufsprozesses. Ergänzend stellt unser Online-Shop für private Immobilienverkäufe praktische Einzelleistungen wie das Auskunftspaket oder die Immobilienfotografie bereit.

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Häufig gestellte Fragen zur Altlastenauskunft

Was kostet eine Altlastenauskunft?

Die Kosten für eine Altlastenauskunft variieren je nach Kommune und zuständiger Behörde. Der genaue Preis hängt davon ab, ob lediglich eine einfache Auskunft erteilt wird oder zusätzliche Unterlagen und Recherchen erforderlich sind. Informationen zu den Gebühren stellen in der Regel die örtlichen Umwelt- oder Bodenschutzbehörden bereit.

Woher bekomme ich eine Altlastenauskunft?

Eine Altlastenauskunft wird bei der zuständigen Umwelt- oder Bodenschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises beantragt. Viele Behörden bieten hierfür Onlineformulare oder schriftliche Anträge an. Voraussetzung sind in der Regel Angaben zum Grundstück, etwa Adresse oder Flurstücksnummer. Alternativ können Eigentümer:innen solche Unterlagen auch über das Auskunftspaket der KSK-Immobilien anfordern, das mehrere wichtige Grundstücksinformationen bündelt. Dieses können Sie derzeit mit 20 % Rabatt in unserem Online-Shop buchen.

Wer haftet für Altlasten auf einem Grundstück?

Für Altlasten können je nach Einzelfall mehrere Personen sanierungspflichtig sein. Nach § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz kommen dafür insbesondere der oder die Verursacher:in der Altlast, dessen bzw. deren Gesamtrechtsnachfolger:in, die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks sowie die Person in Betracht, die die tatsächliche Gewalt über das Grundstück ausübt. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch frühere Eigentümer:innen als Sanierungspflichtige in Betracht.

Welche dieser Personen von der zuständigen Behörde tatsächlich für Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen herangezogen wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine feste allgemeine Rangfolge gibt es dabei nicht.

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