Rückmietverkauf

Bei einem Rückmietverkauf (auch: Rückmietkauf oder Sale and Lease back) handelt es sich um eine Option zur Immobilienfinanzierung. Diese bietet sowohl für Verkäufer:innen als auch für Käufer:innen eine Reihe von Vorteilen, ist jedoch auch mit Nachteilen – insbesondere für die Verkaufspartei – verbunden.

Bei einem Rückmietverkauf wird eine Immobilie vollständig an den Käufer bzw. die Käuferin veräußert, während der bzw. die Verkäufer:in das Recht behält, die Immobilie weiterhin zu nutzen. Dieses Recht äußert sich in der Regel durch ein anschließendes Mietverhältnis, bei dem die Verkaufspartei eine monatliche Miete zahlt. Ein solcher Rückmietkauf kann sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien zum Tragen kommen. Geläufiger ist das Verfahren jedoch bei Wohnimmobilien.

Der oder die Verkäufer:in hat durch den Mietkauf mehrere Vorteile. Zum einen ermöglicht dieser, schnell Liquidität zu erhalten, da der Verkaufserlös direkt verfügbar ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu nutzen. Da Mietzahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, kann es auch zu steuerlichen Vorteilen kommen.

Die Nachteile, die solch ein Rückmietverkauf mit sich bringt, sollten jedoch ebenfalls nicht unterschätzt werden: So geben Sie durch den Verkauf jegliche Aussicht auf eine potenzielle Wertsteigerung auf. Auch sollten Sie möglichst genaue Rechnungen vornehmen: Verrechnet sich der direkte Verkaufserlös mit den nachfolgenden Jahren Miete so, dass Sie trotzdem noch ausreichend vom Verkauf profitieren können? Immerhin werden Sie vom Zeitpunkt des Verkaufs kontinuierliche Mietzahlungen vornehmen müssen. Je höher der Verkaufswert der Immobilie war, umso höher ist vermutlich auch die Miete. Halten Sie vertraglich außerdem fest, dass es zu keinen etwaigen Mieterhöhungen oder einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf kommen darf.

Sollten Sie dringend und zeitnah Liquidität benötigen, könnten Sie als Alternative zum Rückmietverkauf auch den Teilverkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen. Hier veräußern Sie bis zu 50 % Ihrer Immobilie, bleiben aber der Hauptentscheider und können sichergehen, dort wohnen bleiben zu können. Es handelt sich hierbei um das sogenannte Nießbrauchrecht.

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