Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hauskauf einfach erklärt
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Hauskauf ein entscheidendes Dokument: Ohne sie trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als neue Eigentümerin oder neuen Eigentümer ins Grundbuch ein. Mit ihr bestätigt das Finanzamt, dass der Eintragung aus steuerlicher Sicht nichts entgegensteht – in erster Linie, dass die Grunderwerbsteuer beglichen ist. Gelegentlich ist auch von einer Unbedenklichkeitserklärung die Rede; gemeint ist dasselbe Dokument.
Beim Immobilienkauf begleiten wir Sie durch alle Schritte. Als Tochter der Kreissparkasse Köln ist die KSK-Immobilien Ihre zuverlässige Partnerin – von der Immobiliensuche über die Immobilienbesichtigung bis zur passenden Immobilienfinanzierung. So behalten Sie auch bei formalen Themen wie der Unbedenklichkeitsbescheinigung jederzeit den Überblick.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hauskauf: Das Wichtigste in Kürze
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie beim Immobilienkauf ins Grundbuch eingetragen werden (§ 22 GrEStG). Es können landesrechtliche Ausnahmen gelten.
- Das Finanzamt stellt sie aus, sobald die Grunderwerbsteuer gezahlt, sichergestellt oder gestundet wurde oder Steuerfreiheit besteht.
- In der Regel wickelt das Notariat den Vorgang ab: Es zeigt den Kauf beim Finanzamt an und leitet die fertige Bescheinigung an das Grundbuchamt weiter – Sie selbst müssen nichts veranlassen.
- Die Bescheinigung ist beim Hauskauf kostenfrei; es fällt lediglich die Grunderwerbsteuer selbst an.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hauskauf?
Rechtliche Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) . Nach diesem Paragrafen dürfen erwerbende Personen erst dann als Eigentümerin oder Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, wenn das zuständige Finanzamt bescheinigt, dass der Eintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Man spricht deshalb auch von einer sogenannten Grundbuchsperre.
Damit das Finanzamt tätig wird, meldet das Notariat den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen an das Finanzamt (§ 18 GrEStG). Anschließend setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer per Steuerbescheid fest. Nach § 22 Abs. 2 GrEStG muss es die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen, sobald die Steuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist. Wichtig zu wissen: Die Bescheinigung wird schriftlich erteilt und darf nicht elektronisch übermittelt werden. Im Ablauf des Hauskaufs ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer der letzten Schritte: Sie wird nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erteilt und ist Voraussetzung für die abschließende Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Wann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?
Am häufigsten spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf eine Rolle – ganz gleich, ob Interessent:innen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erwerben. Sie ist der zentrale Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Grunderwerbsteuer geregelt ist und dem Eigentumsübergang nichts im Weg steht.
Bei steuerbefreiten Vorgängen ist zwischen der Steuerfreiheit und der Pflicht zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen ist die Vorlage insbesondere bei Erwerben von Todes wegen sowie bei bestimmten Übertragungen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie regelmäßig entbehrlich. In Zweifelsfällen kann das Grundbuchamt eine Bescheinigung verlangen. Ganz entfallen kann sie nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei Erwerben unterhalb der Freigrenze: Die steuerlichen Bemessungsgrundlage von höchstens 2.500 Euro ist steuerfrei.
Über die Grunderwerbsteuer hinaus taucht der Begriff auch in anderen Zusammenhängen auf, beispielsweise beim Erben einer Immobilie oder bei Gewerbeanmeldungen.

„Viele Käufer:innen verunsichert der Begriff Unbedenklichkeitsbescheinigung – dabei müssen Sie in den meisten Fällen gar nicht selbst aktiv werden. Entscheidend ist nur, die Grunderwerbsteuer zügig zu zahlen; um alles Weitere kümmern sich Notariat und Finanzamt. Wir behalten diesen Schritt für Sie im Blick, damit Ihr Hauskauf reibungslos ins Grundbuch führt.„
Niklas Weber, Immobilienberater Bestand Bad Honnef
Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
In den meisten Fällen müssen Käufer:innen sich nicht selbst um die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kümmern: Das Notariat, das den Kauf abwickelt, zeigt den Kauf beim zuständigen Finanzamt an und leitet die fertige Bescheinigung an das Grundbuchamt weiter. Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt (§ 17 GrEStG). Möchten Käufer:innen den Ablauf beschleunigen, ist der wirksamste Hebel eine zügige Zahlung der Grunderwerbsteuer nach Erhalt des Steuerbescheids.
Immobilie kaufen mit KSK-Immobilien
Ein Hauskauf besteht aus vielen Bausteinen – die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur einer davon. Damit Sie sich sicher fühlen, bündelt die KSK-Immobilien alles aus einer Hand: Unsere Immobilienberater:innen unterstützen Sie bei der Immobiliensuche und -besichtigung, während wir Ihnen bei der Immobilienfinanzierung gerne die Unterstützung der Expertinnen und Experten der Kreissparkasse Köln anbieten.
Als größte Immobilienmaklerin im Rheinland kennen wir den Markt in der Region sehr gut und begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung – für einen Kauf, der optimal zu Ihnen passt.
Häufig gestellte Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hauskauf
Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Bescheinigung meist innerhalb weniger Tage bis einiger Wochen aus. Für den gesamten Ablauf vom Steuerbescheid bis zur fertigen Bescheinigung sollten Käufer:innen je nach Auslastung des Finanzamts rund vier bis acht Wochen einplanen. Entscheidend für die Geschwindigkeit ist, dass die Grunderwerbsteuer fristgerecht gezahlt wird.
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt keine gesonderte Gebühr an. Der eigentliche Kostenfaktor ist die Grunderwerbsteuer, die in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Hinzu kommen die üblichen Notarkosten, die zu den Kaufnebenkosten zählen.
In der Regel läuft der Weg automatisch über das Notariat: Es meldet den Kauf, das Finanzamt setzt die Steuer fest, die Käufer:innen zahlen; anschließend wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und an das Grundbuchamt weitergeleitet. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet wurde oder wenn Steuerfreiheit besteht. Frühere Themen mit dem Finanzamt spielen dabei keine Rolle. Nur wenn Sie die Bescheinigung besonders eilig benötigen, lohnt es sich, mit einem Zahlungsnachweis persönlich beim Finanzamt vorzusprechen.
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