Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist ein wichtiges Dokument bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese betrifft sowohl die einzelnen Miteigentümer:innen als auch die Verwaltung, welche die Jahresabrechnung erstellt.
In der Jahresabrechnung werden nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres alle tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen der Eigentümergemeinschaft aufgelistet. Neben dieser Gesamtabrechnung müssen zusätzlich Einzelabrechnungen für die einzelnen Wohnungen erstellt werden. Die Gesamtkosten werden nach vorgegebenen Verteilungsschlüsseln aufgeteilt.
Je nach Differenz müssen die einzelnen Eigentümer:innen der Gemeinschaft Nachzahlungen erbringen oder Sie erhalten eine Erstattung über zu viel geleistete Zahlungen. Hierbei werden die Anteile an den Ausgaben der WEG gemäß der Miteigentumsanteile mit den geleisteten Hausgeldzahlungen verrechnet. Kommt es zu einer nur geringfügigen Nachzahlung oder einer Rückerstattung, hat die Verwaltung einen guten, realistischen Wirtschaftsplan erstellt.
Deshalb ist es umso wichtiger, als Wohnungseigentümer:in den richtigen Mietpreis für die Wohnung festzulegen und alle wichtigen Kosten im Blick zu haben. Unsere Immobilienexpertinnen und -experten beraten Sie gerne rund um Ihre Immobilienvermietung sowie den Immobilienverkauf und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens, welches Ihnen Aufschluss über die Festsetzung von Mieteinnahmen und Ausgaben gibt.