Gerichtsfestes Gutachten

Wenn man von einem gerichtsfesten Gutachten spricht, so ist ein Immobiliengutachten in Form eines Verkehrswertgutachtens im Sinne des § 194 BauGB gemeint. Dieses ermittelt den Verkehrswert – oder auch Marktwert – einer Immobilie für behördliche, aber besonders für juristische Zwecke, wie beispielsweise Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsfälle, dient aber auch zur Vorlage bei Finanzämtern. Für letzteres reicht häufig auch ein Kurzgutachten, wie man es auch als Vermögensübersicht vorlegt oder beim Verkauf von Immobilien verwendet.

Für ein solches Verkehrswertgutachten wird die Immobilie im Rahmen eines Termins vor Ort von einer bzw. einem Immobiliensachverständigen begutachtet. Im Anschluss werden zur Vervollständigung des Gutachtens u.a. Baupläne, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen etc. benötigt.

Das fertige Verkehrswertgutachten enthält zudem Erklärungen zum ermittelten Wert. Gerne beraten Sie die Expertinnen und Experten von KSK-Immobilien zum Thema Immobiliengutachten und übernehmen die Erstellung eines Kurz- oder Verkehrsgutachtens. Kontaktieren Sie uns gerne!