NRW.Zuschuss für Wohneigentum: neues Förderprogramm
Förderung NRW.Zuschuss Wohneigentum – Das Wichtigste in Kürze
- Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Förderung von Wohneigentum 400 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Antragstellung ist ab dem 30. August 2022 möglich.
- Das Förderprogramm gilt für alle natürlichen Personen, die im Kalenderjahr 2022 einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgeschlossen haben.
- Der Fördersatz ist auf 2 Prozent des Kaufpreises und maximal 10.000 Euro festgesetzt.
- Die Wohnimmobilie muss als Hauptwohnsitz selbstgenutzt werden und in Nordrhein-Westfalen liegen.
Mit der Förderung NRW.Zuschuss für Wohneigentum werden Bürger:innen beim Kauf einer Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks unterstützt. Der Fördertopf ist 400 Millionen Euro groß und ist vorgesehen für natürliche Personen, die im Jahr 2022 Wohneigentum oder Bauland erworben haben oder noch erwerben und dieses selbst nutzen. Als Zeitpunkt für den Erwerb gilt das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags, welches zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2022 liegen muss. Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich, sofern zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel verfügbar sind. Basis für das Programm ist die Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen.
Wie hoch ist die Förderung von NRW.Zuschuss?
Der Fördersatz ist auf 2 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage ist auf 500.000 Euro gedeckelt. Demnach beträgt die Fördersumme maximal 10.000 Euro pro Immobilie.
Wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Die Antragstellung ist ab dem 30. August 2022 möglich. Anträge sind für Erwerbsvorgänge aus dem Jahr 2022 bis zum 30. Juni 2023 möglich. Dies ist allerdings davon abhängig, ob die Haushaltsmittel in Höhe von 400 Millionen Euro zu diesem Zeitpunkt bereits aufgebraucht sind oder nicht, eine zeitnahe Beantragung ist daher durchaus ratsam.
Wie beantrage ich die Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum?
Eine Beantragung der Fördermittel ist ab dem 30. August 2022 möglich und erfolgt ausschließlich digital. Im Vorfeld haben Sie bereits die Möglichkeit, sich bei der NRW.BANK online zu registrieren. Sobald die Antragsstellung startet, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Welche Unterlagen muss ich bei der Antragstellung einreichen?
Sie beantragen die Förderung über ein Online-Antragsformular. Dabei werden folgende Informationen und Dokumente abgefragt:
- Standort der Immobilie (diese muss in Nordrhein-Westfalen liegen)
- Kaufvertrag (notariell beurkundet) oder im Fall einer Zwangsversteigerung ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss
- Grunderwerbssteuerbescheide
- Nachweis über Zahlung der Grunderwerbssteuer, z.B. ein Kontoauszug
- Ausweisdokumente zur Legitimation
- Steuer-ID
- Bankverbindung
- Sobald vorhanden: Meldebescheinigung über Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz (einzureichen spätestens drei Jahre nach Beantragung)
Bitte beachten Sie, dass pro Immobilie bzw. Kaufvertrag nur ein Antrag gestellt werden kann. Kaufen Sie also zusammen mit einer anderen Person, beispielsweise mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung, können Sie gemeinsam nur einen Antrag auf Förderung stellen.
Kann ich NRW.Zuschuss Wohneigentum mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kombination von NRW.Zuschuss und anderen Förderungen ist möglich. Beispielsweise können Sie zusätzlich die Förderkredite der KfW oder der NRW.BANK in Anspruch nehmen.
Sie möchten sich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten beraten lassen?
Sie möchten eine Immobilie kaufen? Als 100%ige Tochter der Kreissparkasse Köln unterstützen wir Sie bei der Suche nach Ihrem neuen Zuhause und beraten Sie gemeinsam mit den Kolleg:innen der Kreissparkasse Köln zu Ihren Finanzierungsoptionen und Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.