Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird beim Immobilienkauf fällig. Üblicherweise wird im notariell beurkundeten Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer oder die Käuferin die Grunderwerbssteuer zahlt. Die Zahlung der Steuer ist Voraussetzung dafür, dass die Immobilie im Grundbuch auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin umgeschrieben wird.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist abhängig vom Kaufpreis und unterscheidet sich je nach Bundesland. Die aktuellen Steuersätze sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In Nordrhein-Westfalen liegt der Steuersatz derzeit bei 6,5 Prozent.

In besonderen Fällen muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Schenkung mit Eintragung eines Nießbrauchrechts, der Erwerb durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin des Verkäufers bzw. der Verkäuferin oder die Übernahme der Immobilie durch Verwandte in gerader Linie, etwa Kinder. Wichtig: Verwechseln Sie nicht die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer! Letztere muss pro Quartal an das Finanzamt gezahlt werden und wird deutschlandweit nach einheitlichen Grundsätzen berechnet.