Reallast

Bei der Reallast handelt es sich um einen juristischen Begriff, welcher sich auf die Belastung von Immobilien bezieht. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Grundpfandrechten wie Hypotheken oder Grundschulden beziehen sich Reallasten auf nicht veräußerliche Belastungen, die aufgrund von besonderen Verpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen auf einem Grundstück ruhen.

Reallasten gehen mit gewissen Verpflichtungen für den Eigentümer oder die Eigentümerin eines Grundstücks einher. Sie können verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise die Verpflichtung, Geld- oder Sachleistungen zu leisten, Rechte zu akzeptieren oder Nutzungsbeschränkungen einzuhalten. Reallasten bleiben auch nach dem Verkauf eines Grundstücks bestehen.

Arten von Reallasten: Zahlungsverpflichtungen, Dienstleistungen, Naturalien

Es können verschiedene Arten von Reallasten auferlegt werden. Darunter die Reallast in Form einer dauerhaften Zahlungsverpflichtung, beispielsweise, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin regelmäßige finanzielle Beiträge für bestimmte gemeinnützige Projekte leisten muss. Ein weiteres Beispiel ist die Reallast, die durch Bauvorschriften oder Denkmalschutzvorschriften festgelegt wird, die den Eigentümer oder die Eigentümerin dazu verpflichten, das Gebäude in einem bestimmten Zustand zu halten oder bestimmte Restriktionen bei Umbauten zu beachten.

Auch gibt es Reallasten in Form von Naturalien oder Dienstleistungen. Bei einer Reallast in Form einer Dienstleistung handelt es sich häufig um Pflegeleistungen des Schuldners/ der Schuldnerin der begünstigten Person gegenüber.

Veränderung, Nichtbefolgung oder Löschung einer Reallast

Reallasten sind rechtlich bindend und müssen stets im Grundbuch eingetragen werden. Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, sie in Verträgen oder Testamenten zu vereinbaren. Falls der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eine Reallast nicht erfüllt, kann er bzw. sie rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen oder Zwangsvollstreckung erfahren.

Die Eintragung einer Reallast sollte gut überlegt sein, denn als Schuldner:in ist es Ihnen nicht mehr möglich, diese aus dem Grundbuch zu streichen. Auch als Begünstigte:r können Sie ohne Einwilligung der zweiten Vertragspartei keine Änderung an der Reallast vornehmen, sondern diese ausschließlich frühzeitig löschen. Da es sich bei einer Reallast um eine andere Form von Wert – sei es in Form einer Dienstleistung, Naturalien oder Zahlungsverpflichtung  – handelt, wird durch sie der eigentliche Wert der Immobilie gemindert. Um Ihre Immobilie vergünstigt und mit einer Reallast belastet zu verkaufen, sollte diese idealerweise dem Wert der Vergünstigung entsprechen. Hierfür ist es ratsam, sich vorab über den Wert Ihrer Immobilie zu informieren. Mit dem kostenfreien rechner der KSK-Immobilien geht das schnell und einfach.

Sie möchten eine Immobilie mit eingetragener Reallast verkaufen? Das Team der KSK-Immobilien berät Sie gerne bei jeglichen Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf.