Mietkautionsbürgschaft: Was ist zu beachten?

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution: Denn beim Einzug in eine neue Wohnung wird üblicherweise eine Mietkaution fällig – und die kann schnell mehrere Tausend Euro betragen. Wer dieses Geld nicht auf einen Schlag aufbringen möchte, findet in der Mietkautionsbürgschaft eine flexible Alternative zur klassischen Barkaution. Statt die Sicherheit selbst zu hinterlegen, übernimmt eine Bank oder eine Versicherung die Bürgschaft gegenüber den Vermieter:innen.
Gerade in Regionen mit hohen Mieten wie Köln und Bonn entlastet diese Lösung das Haushaltsbudget zum Mietbeginn spürbar. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie die Mietkautionsbürgschaft funktioniert, welche gesetzlichen Regeln gelten und welche Vor- und Nachteile sie für beide Seiten mit sich bringt.

Die Inhalte dieser Webseite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Beratung oder Auskunft im Einzelfall dar.
Mietkautionsbürgschaft im Überblick
- Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt die hinterlegte Barkaution durch die Bürgschaft einer Bank oder Versicherung.
- Andere gängige Bezeichnungen sind Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice.
- Mieter:innen binden kein eigenes Kapital, sondern zahlen eine jährliche Gebühr.
- Die Höhe der Kaution ist gesetzlich auf höchstens drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB).
- Vermieter:innen erhalten eine vollwertige Sicherheit, ohne ein Kautionskonto verwalten zu müssen.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Mietsicherheit, bei der ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen gegenüber den Vermieter:innen für die vereinbarte Kaution bürgt. Die mietende Person hinterlegt also keine eigene Geldsumme, sondern weist eine Bürgschaftsurkunde vor. Kommt es während des Mietverhältnisses zu berechtigten Forderungen – etwa wegen offener Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung –, können sich die Vermieter:innen an die bürgende Bank oder Versicherung wenden.
Andere gängige Bezeichnungen für die Mietkautionsbürgschaft sind Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice. Inhaltlich beschreiben alle Begriffe dasselbe Prinzip: Eine dritte Partei steht für die Kaution gerade, sodass die mietende Person ihr Erspartes nicht als Kaution binden muss. Übernimmt ausdrücklich eine Bank die Bürgschaft, spricht man auch von einer Bankbürgschaft für die Mietkaution.
Wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft?
Der Ablauf einer Mietkautionsbürgschaft ist unkompliziert. Zunächst beantragt die mietende Person die Bürgschaft bei einer Bank oder Versicherung und gibt dabei die Höhe der vereinbarten Kaution an. Der Anbieter prüft in der Regel die Bonität und stellt anschließend eine Bürgschaftsurkunde aus. Diese Urkunde wird den Vermieter:innen anstelle der Barkaution übergeben – damit ist die Mietsicherheit erbracht.
Für die Bürgschaft zahlt die mietende Person eine jährliche Gebühr, die sich an der Bürgschaftssumme orientiert; üblich sind etwa vier bis zehn Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr, wobei die genauen Konditionen je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Macht die vermietende Person später eine berechtigte Forderung geltend, zahlt zunächst der Bürge und holt sich den Betrag anschließend von der mietenden Person zurück.
Wichtig zu verstehen ist dabei, dass die Bürgschaft keine Versicherung darstellt, die im Schadensfall für die mietende Person aufkommt. Sie sichert allein die Vermieter:innen ab – die ausgezahlte Summe muss am Ende von der mietenden Person erstattet werden.

Gesetzliche Regelung zur Kautionsform
Die rechtliche Grundlage für Mietsicherheiten bildet § 551 BGB. Daraus ergeben sich mehrere zentrale Punkte:
- Höchstgrenze: Die Kaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) betragen. Bei einer Nettokaltmiete von ca. 1.000 Euro liegt die maximale Kaution also bei ca. 3.000 Euro.
- Ratenzahlung: Mieter:innen haben das Recht, eine Barkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Getrennte Anlage: Eine hinterlegte Barkaution muss von Vermieter:innen getrennt von ihrem eigenen Vermögen und verzinst angelegt werden. Die Zinsen stehen den Mieter:innen zu. Abweichend vereinbarte Anlageformen sind möglich.
Die Form der Sicherheit – also Barkaution, Bürgschaft oder eine andere Variante – wird zwischen beiden Parteien im Mietvertrag vereinbart. Auf eine bestimmte Form besteht kein gesetzlicher Anspruch. Wurde im Vertrag eine Barkaution vereinbart, können Mieter:innen eine Bürgschaft zwar anbieten, die Vermieter:innen sind zur Annahme aber nicht verpflichtet.
Vorteile für Mieter:innen
Für die mietende Seite liegt der größte Pluspunkt in der finanziellen Flexibilität. Da kein Kapital gebunden wird, bleibt das Ersparte verfügbar – etwa für Umzug, Renovierung oder neue Möbel. Gerade zum Mietbeginn, wenn ohnehin viele Kosten zusammenkommen, schont die Bürgschaft das Budget spürbar. Hinzu kommt, dass sich die Bürgschaft meist schnell und unkompliziert beantragen lässt. Auch bei häufigeren Umzügen zahlt sich die Lösung aus, weil nicht jedes Mal eine neue Barkaution angespart werden muss.
Dem steht die jährliche Gebühr gegenüber, die – anders als bei einer Barkaution – nicht zurückerstattet wird. Über die gesamte Mietdauer kann sich das spürbar summieren.

Samet Parmaksiz, Team Vermietung
Vorteile für Vermieter:innen
Auch für die vermietende Seite kann die Mietkautionsbürgschaft attraktiv sein. Sie erhalten eine vollwertige Sicherheit, denn im Schadensfall steht ein solventer Bürge ein – Bank oder Versicherung zahlen zuverlässig. Gleichzeitig entfällt der Verwaltungsaufwand, da kein separates, verzinstes Kautionskonto eröffnet und geführt werden muss. Berechtigte Forderungen lassen sich zudem direkt gegenüber dem Bürgen geltend machen. Und nicht zuletzt erleichtert die Bürgschaft die Immobilienvermarktung: Wer sie akzeptiert, senkt die finanzielle Einstiegshürde und spricht so einen größeren Kreis an Interessent:innen an.
Möglichkeiten für die Mietkaution: Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft
Neben der Bürgschaft gibt es weitere Möglichkeiten, eine Mietkaution zu stellen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der finanziellen Situation und den Vereinbarungen im Mietvertrag ab:
- Barkaution: die klassische Form der Mietkaution. Die Kaution wird dabei überwiesen und von den Vermieter:innen verzinst angelegt. Nach Ende des Mietverhältnisses fließt sie inklusive Zinsen zurück, wenn keine Ansprüche geltend gemacht werden.
- Mietkautionskonto / Kautionssparbuch: Ein Mietkautionskonto kann entweder von Vermieter:innen als Treuhandkonto oder von Mieter:innen als eigenes, zugunsten der Vermieter:innen verpfändetes Konto geführt werden. Das Guthaben bleibt im eigenen Namen, ist aber zugunsten der Vermieter:innen gesperrt.
- Verpfändetes Sparbuch: Ein bestehendes Sparguthaben wird zugunsten der vermietenden Person verpfändet – eine Lösung für alle, die bereits über entsprechende Rücklagen verfügen.
- Bürgschaft durch Privatpersonen: Statt einer Bank kann auch eine nahestehende Person (zum Beispiel ein Elternteil) als Bürg:in einspringen.
Welche dieser Möglichkeiten für die Mietkaution passt, sollten Mieter:innen und Vermieter:innen offen besprechen und im Mietvertrag festhalten.
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Häufig gestellte Fragen zur Mietkautionsbürgschaft
Der wesentliche Nachteil einer Mietkautionsbürgschaft sind die laufenden Kosten: Die jährliche Gebühr wird nicht zurückerstattet und kann über die Jahre teurer sein als eine einmalig hinterlegte Barkaution. Zudem schützt die Bürgschaft nicht die mietende Person – zahlt der Bürge im Schadensfall, muss der Betrag erstattet werden. Auch wird der Bürgschaftsantrag in der Regel an eine Bonitätsprüfung geknüpft.
Das hängt von der persönlichen Situation ab. Sinnvoll ist eine Mietkautionsbürgschaft vor allem dann, wenn das Ersparte verfügbar bleiben soll oder die volle Kaution zum Mietbeginn nicht aufgebracht werden kann. Wer dagegen über ausreichende Rücklagen verfügt und die Wohnung langfristig bewohnt, fährt mit einer Barkaution oft günstiger. Eine optimale Entscheidung ergibt sich aus dem Vergleich der Gesamtkosten über die geplante Mietdauer.
Mietkautionsbürgschaften werden von Banken und Versicherungen angeboten. Häufig lässt sich der Antrag online stellen. Vergleichen Sie vor Abschluss die jährlichen Gebühren und die Vertragsbedingungen, da sich die Konditionen je nach Anbieter unterscheiden.
Ja. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Kautionsform. Wurde im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart, können Mieter:innen eine Bürgschaft zwar vorschlagen, die Vermieter:innen müssen sie aber nicht akzeptieren. Sinnvoll ist daher, die gewünschte Kautionsform frühzeitig anzusprechen und schriftlich im Mietvertrag festzuhalten.
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