Zwangsversteigerung bei Immobilien

Wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Immobilie seine oder ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, kann es im schlimmsten Fall zu einer Zwangsversteigerung kommen. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Prozess, welcher angewendet wird, um die entstandenen Schulden zu begleichen. Die Immobilie wird dabei öffentlich versteigert. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). 

Der Termin und der Ort einer Zwangsversteigerung werden in der Regel vom Gericht festgelegt. Der Prozess der Zwangsversteigerung erfolgt dann durch einen öffentlichen Versteigerer oder eine öffentliche Versteigerin. Der oder die Höchstbietende erhält die Immobilie als neue:r Eigentümer:in. 

Potenziellen Interessent:innen bietet der Immobilienkauf im Rahmen einer Zwangsversteigerung die Möglichkeit, Immobilien günstiger als zum marktüblichen Preis zu erwerben. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. So finden sich gerade bei attraktiven Immobilien nicht selten Kaufinteressent:innen, die dazu bereit sind, herkömmliche Preise zu zahlen. Vorsicht ist geboten, wenn es darum geht, im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu übersteigen. So haftet der oder die Höchstbietende immer für die volle Summe und kann sich so im schlimmsten Fall selbst überschulden. 

Eine Zwangsversteigerung ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Bei weiteren Fragen rund um den Prozess beraten unsere Experten und Expertinnen der KSK-Immobilien Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. So zählt neben dem klassischen Immobilienverkauf auch der Immobilienverkauf im Bieterverfahren zu unseren Serviceleistungen.