ImmoWertV

Die Abkürzung ImmoWertV steht für Immobilienwertermittlungsverordnung. Dabei handelt es sich um eine Verordnung rund um die Bestimmung des Verkehrswertes einer Immobilie. Gutachter:innen, Banken und Versicherungen orientieren sich an dieser Verordnung, um den Wert von Immobilien in Deutschland zu bestimmen.

Die ImmoWertV ersetzt seit Anfang 2022 die alte Wertvermittlungsverordnung (WertV). Die neue Verordnung beachtet nun auch die energetische Beschaffenheit der entsprechenden Immobilie. Vor dem Hintergrund dieser Novellierung des Wertermittlungsrechts spricht man auch von der ImmoWertV2021. Die neue Verordnung lässt sich in drei Absätze unterteilen:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
  2. Bodenrichtwerte und wichtige Kennzahlen
  3. Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren und Ertragswertverfahren

Welches Verfahren zur Wertermittlung genutzt wird, hängt von der entsprechenden Immobilie ab. Das Vergleichswertverfahren kommt zum Einsatz, wenn der oder die Eigentümer:in die Immobilie selbst bewohnt. Wenn selbstgenutzte Immobilien keine Erträge bringen, wird hingegen das Sachwertverfahren genutzt. Das Ertragswertverfahren bezieht sich stets auf vermietete Immobilien oder verpachtete Grundstücke.

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