Liegenschaft

Bei einer Liegenschaft handelt es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück. Ist es bebaut, gehören sowohl das Grundstück als auch die Bebauung zu der Liegenschaft. Gewissermaßen kann „Grundstück“ als umgangssprachlicher Begriff für eine Liegenschaft bezeichnet werden. Bei einer Liegenschaft handelt es sich folglich um die juristische Bezeichnung für ein Grundstück.

Grundsätzlich unterschiedet man verschiedene Arten von Liegenschaften. Sie werden nach ihrer Nutzung eingeteilt. Das gestaltet sich wie folgt:

Letzteres beschreibt Grundstücke, auf denen sich sowohl Gebäude mit unternehmerischer als auch mit nicht unternehmerischer Nutzung befinden. Die Liegenschaften einer Kommune werden stets vom jeweiligen Liegenschaftsamt verwaltet.

Der sogenannte Liegenschaftszins wird als Bemessungsgrundlage für den Verkehrswert einer vermieteten Immobilie verwendet. Der Verkehrswert beschreibt wiederum den Verkaufspreis einer Immobilie unter aktuellen Marktgegebenheiten. Der Liegenschaftszins drückt das Verhältnis zwischen dem Kaufpreis und den zu erwartenden zukünftigen Einnahmen aus und gibt dadurch Auskunft darüber, ob sich der Kauf eines Renditeobjekts lohnt.

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