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09.06.2023

Neues Förderprogramm für Wohneigentum

Rückwirkend zum 01.01.2022 will das Land NRW den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum fördern. Das geht aus dem 400 Millionen Euro umfassenden Förderprogramm für Wohneigentum hervor, das CDU und FDP am Freitag in Düsseldorf vorgestellt haben.

Gefördert werden demnach zwei Prozent der Kaufsumme bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Ab einem Kaufpreis von 500.000 Euro ist der Förderbeitrag gedeckelt. Nur natürliche Personen, die zum ersten Mal eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben, können diese Förderung beantragen und so im Ergebnis eine Grunderwerbssteuer von knapp unter fünf Prozent zahlen. Gefördert werden der Erwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und der Erwerb von Grundstücken für den Neubau des selbstgenutzten Eigenheims. Mit der Förderrichtlinie wird um Ostern herum gerechnet.

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