Maklerkosten

Immobilienmakler und -maklerinnen können sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf und die Vermietung einer Immobilie beauftragt werden. Dabei schließen alle beteiligten Parteien einen Maklervertrag ab. Bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie wird eine Maklerprovision an den Immobilienmakler oder die Immobilienmaklerin gezahlt. Man spricht bei diesen Kosten auch von einer Courtage.

Die Höhe der Courtage ist abhängig vom erzielten Verkaufspreis und wird zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer bzw. Verkäuferin und Käufer oder Käuferin aufgeteilt. Seit dem 23.12.2020 ist diese Regelung auch gesetzlich festgelegt. Üblicherweise liegen die Maklerkosten in Nordrhein-Westfalen für jede Partei bei 3,57 Prozent des Verkaufspreises der jeweiligen Immobilie.

Mehr zum Thema Courtage und alle Vor- und Nachteile zum Immobilienverkauf mit und ohne Makler finden Sie auf unserer Service-Seite zum Thema Immobilie verkaufen.