Hypothek

Wie die Grundschuld auch, ist eine Hypothek ein Grundpfandrecht, welches hauptsächlich als Absicherung für einen Kredit dient. Die kreditnehmende Person tritt der Bank die Rechte an Haus, Wohnung oder Grundstück ab und erhält im Gegenzug ein Darlehen.

Da es sich bei der Hypothek um ein Grundpfandrecht handelt, wird sie auch ins Grundbuch eingetragen. Sollte die kreditnehmende Person das Darlehen nicht zurückzahlen können, würde die Immobilie zwangsversteigert und der Erlös zur Tilgung der ausstehenden Kreditsumme verwendet werden. Rechtliche Grundlage für die Hypothek ist §1113 BGB.

Im Unterschied zur Grundschuld ist die Hypothek immer vom Kredit und dessen Höhe abhängig. Das bedeutet, wenn Sie den Kredit mittels monatlicher Raten nach und nach tilgen, sinkt auch die Hypothek. Ist der Kredit vollständig abbezahlt, erlischt die Hypothek automatisch.