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23.06.2023

Neue Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW startet

Das Land Nordrhein-Westfalen startet mit „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ ein neues Förderprogramm für selbstgenutzten Wohnraum. Der Fördersatz beträgt 2 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises, maximal aber 10.000 Euro pro Immobilie.

Die Förderung für Wohneigentum kann von allen natürlichen Personen beantragt werden, die im Kalenderjahr 2022 eine Immobilie oder ein Baugrundstück in Nordrhein-Westfalen gekauft haben oder kaufen werden. Ausschlaggebend ist dabei das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Pro Immobilie bzw. Grundstück kann die Förderung nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden. Zudem muss das Wohneigentum als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden, was per Meldebescheinigung nachgewiesen werden muss.

Ab dem 30. August 2022 haben Sie die Möglichkeit, die Förderung online bei der NRW.BANK zu beantragen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln, wie beispielsweise einem KfW-Kredit, ist grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum finden Sie in unserem Ratgeber NRW.Zuschuss für Wohneigentum: neues Förderprogramm.

Unsere Immobilienexpert:innen beraten Sie gerne bei Fragen rund um Ihre individuellen Fördermöglichkeiten für den Immobilienkauf. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

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