Mietminderung

Wenn eine vermietete Immobilie Mängel aufweist oder vereinbarte Leistungen nicht erfüllt werden, haben Mieter:innen das Recht, die Miete zu reduzieren. Letzteres wird als Mietminderung bezeichnet.

Zu typischen Mängeln zählen zum Beispiel:

Die Beantragung einer Mietminderung erfordert eine schriftliche Benachrichtigung an die Vermieter:innen hinsichtlich entsprechender Schäden. Außerdem sollten die Mieter:innnen eine Frist zur Beseitigung der Schäden vorgeben. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Miete gesenkt werden.

Die Höhe der Mietminderung hängt stets von der Schwere der Mängel ab. Allgemeingültige Prozentangaben gibt es nicht. Gegebenenfalls müssen Sachverständige hinzugezogen werden, um die angemessene Höhe der Mietminderung zu bestimmen.

Es liegt in der Verantwortung des Vermieters bzw. der Vermieterin, die Mängel zu beseitigen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Falls die Mietminderung jedoch nicht gerechtfertigt war, haben Vermieter:innen das Recht, die Mängel in angemessener Zeit zu beheben und die geminderte Miete zurückzufordern.

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