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09.06.2023

Einstellung der KfW 55-Förderung: Sonderregelung für Hochwassergebiete

Die Neubauförderung KfW 55 läuft zu Ende Januar aus, wie von der Bundesregierung im November bekannt gegeben wurde. Für die betroffenen Gebiete des Hochwassers im Jahr 2021 gibt es allerdings eine Sonderregelung. Diese Ausnahmeregelungen gelten befristet bis zum 30. Juni 2023.

Bis zu diesem Datum haben Betroffene der Hochwasserkatastrophe 2021 Zeit, die Bundesförderung BEG zu beantragen – auch dann, wenn sie bereits mit dem Wiederaufbau oder der Renovierung Ihres Zuhauses gestartet haben. Die Sperrfristen für einen erneuten Antrag sind dabei hinfällig. Das bedeutet: Auch wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Förderung der BEG erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ebenfalls möglich. Dabei gibt es bestimmte Obergrenzen. Der Gesamtwert der Förderquote darf 80 Prozent (in Härtefällen 100 Prozent) nicht überschreiten – Versicherungsleistungen sind hier zu berücksichtigen.

Mehr Informationen zur KfW 55 Sonderregelung für Hochwassergebiete finden Sie auf der Seite „Deutschland macht’s effizient“, die vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) betreut wird.

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