Neuregelung der Maklerkosten: KSK-Immobilien sieht faires Geschäftsmodell durch Gesetzesbeschluss bestätigt
Köln, 27.05.2020 Die KSK-Immobilien, der Immobilienmakler der Kreissparkasse Köln, begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilung der Maklerkosten zukünftig gesetzlich zu verankern. Für Kunden des Kreissparkassenmaklers ändert sich dadurch nichts, da dieser die Maklercourtage bereits in der Vergangenheit hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt hat.
Der Bundestag hat in der Sitzung vom 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von selbstgenutzten Wohnungen und Einfamilienhäusern angenommen. Der Beschluss sieht vor, dass Käufer zukünftig maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Dadurch soll in erster Linie verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden, dem Käufer angerechnet werden.
In vielen Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, ist diese Praxis längst üblich. Auch die KSK-Immobilien, der Immobilienmakler der Kreissparkasse Köln, hat die Maklercourtage in der Vergangenheit bereits gleichermaßen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Marco Persicke, Vertriebsleiter und Prokurist bei der KSK-Immobilien, sieht den Beschluss positiv: „Die Gesetzesregelung entspricht unserem Selbstverständnis als Immobilienmakler – nämlich, dass wir als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungieren. Wir sehen daher unser langjähriges Modell, die Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, bestätigt.“
Auch Dr. Guido Stracke, Geschäftsführer bei der KSK-Immobilien, begrüßt die Entscheidung: „Als größter Makler im Rheinland bieten wir sowohl unseren Verkäufern als auch unseren Käufern professionelle Unterstützung und eine sachliche Beratung, weswegen wir auch von beiden Parteien bezahlt werden. Wir sehen uns daher zukünftig im Wettbewerb mit Maklern, die bisher auf die Innenprovision verzichtet haben, sehr gut aufgestellt.“