Neue Soziale Erhaltungssatzung für Köln-Mülheim
In Köln-Mülheim ist Anfang Februar die dritte Soziale Erhaltungssatzung in Kraft getreten – nach dem Severinsviertel und der Mülheimer Stegerwald-Siedlung gilt die Satzung nun auch im Gebiet Mülheim Süd-West.
Konkret umfasst das Gebiet das historische Zentrum der ehemaligen Stadt Mülheim, sowie die Bereiche westlich des Clevischen und Bergischen Rings, das Wohngebiet um den Mülheimer Stadtgarten sowie die Areale nördlich der Frankfurter Straße. Im Februar 2022 wurde die Soziale Erhaltungssatzung vom Rat der Stadt Köln beschlossen und ist in Kraft getreten.
Durch die Satzung soll die bestehende Sozialstruktur des Wohnstandorts Köln-Mülheim erhalten werden und die Steuerung der lokalen Aufwertungsprozesse behutsam und sozial verträglich erfolgen: Rückbau und (Nutzungs-) Änderungen baulicher Anlagen müssen somit durch die Stadt genehmigt werden – das gilt auch für solche Maßnahmen, die nach der Bauordnung des Landes NRW eigentlich genehmigungsfrei sind. Alle Maßnahmen, die über eine übliche Modernisierung und zeitgemäße Ausstattung einer Durchschnittswohnung hinausgehen, können damit seitens der Stadt Köln untersagt werden.
Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist es, die Bewohner:innen vor Verdrängung zu schützen. Ein individueller Mieterschutz erfolgt durch die städtebauliche Maßnahme nicht. Auch Mietpreissteigerungen sind grundsätzlich weiter möglich. Die Stadt kann aber die Struktur des Wohnungsbestandes, etwa die Größe von Wohnungen, oder die Ausstattung von Wohnraum entscheidend beeinflussen und so die bestehende, gut gemischte Sozialstruktur aufrechterhalten.