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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Prüfen Sie hier, welchen Energieausweis Sie benötigen

Gebäudetyp:




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Modernisierung:



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FAQ

Das Wichtigste rund um den Energieausweis.

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude typischerweise für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt. Ziel ist es, die Energieeffizienz transparent zu machen – ähnlich wie das Energielabel bei Haushaltsgeräten. Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der Bedarfsausweis orientiert sich bei der Energiebedarfsberechnung an Baujahr und Bauunterlagen der Immobilie sowie den technischen Gebäude- und Heizungsdaten. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass die berechneten Daten unabhängig von dem Heizverhalten der individuellen Bewohner:innen der Immobilie sind. Es wird also der theoretische Energiebedarf ermittelt.

Beim Verbrauchsausweis werden die Daten für den Energiebedarf des gesamten Gebäudes anhand von Heizkostenabrechnungen ermittelt. Hierfür müssen die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen, wobei das Ende dieses Abrechnungszeitraums maximal 18 Monate zurückliegen darf. Wichtig ist außerdem, ob die Daten den Warmwasserverbrauch miteinschließen oder ob dieser dezentral (z.B. über einen elektrischen Boiler) läuft. Es wird der tatsächliche Energieverbrauch berechnet.
Für Neubau-Immobilien ist ein Bedarfsausweis nötig.
Für Wohngebäude gilt:
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf Basis der Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 oder später erbaut wurden, dürfen Sie zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis frei wählen. Wenn diese jedoch vor 1977 und ohne Geltung der Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht - es sei denn, die Immobilie wurde nachträglich auf den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung gebracht: Dann gilt die Wahlfreiheit.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, besteht unabhängig vom Baujahr ebenfalls Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude benötigen Sie grundsätzlich keinen Energieausweis. Als Ausnahme gelten Veränderungen der Außenbauteile die eine Berechnung des Energiebedarfs mit sich ziehen. Dann ist der Energieausweis auch Pflicht.
  • Kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.
Für Nicht-Wohngebäude gilt Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis. In bestimmten Fällen, wie bei Neubauten, umfassenden Modernisierungen oder fehlenden Verbrauchsdaten, ist ein Bedarfsausweis notwendig.