Geld zurück mit Maklerverkauf*
Ihr Privatverkauf läuft nicht wie gewünscht? Bei Erteilung eines Maklerauftrags und erfolgreichem Verkauf erstatten wir Ihnen die Kosten aller vorab gekauften Einzelleistungen für das betroffene Objekt.*
Ihre Vorteile bei Erteilung eines Maklerauftrags
| Professionelle und persönliche Beratung | |
| Höhere Erfolgschancen dank langjähriger und regionaler Marktkenntnis | |
| Maximale Sicherheit des Sparkassen-Netzwerks |
So funktioniert´s
Einzelleistungen bereits erworben?
Sie haben bereits Einzelleistungen (z.B. Energieausweis oder Objektfotos) über unseren Onlineshop für Ihre Immobilie gekauft?
Jetzt auf Maklerleistung umsteigen
Entscheiden Sie sich innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Kauf für die Vermittlung der betroffenen Immobilie durch unsere Makler:innen.
Persönliche Beratung und Verkaufsstart
Gemeinsam besprechen wir den Verkaufsprozess. Von der Zusammenstellung verkaufsrelevanter Unterlagen bis hin zum Vertragsabschluss stehen wir an Ihrer Seite.
Gutschrift nach erfolgreicher Vermittlung
Nach erfolgreicher Vermittlung durch KSK-Immobilien (oder einen unserer Partner) erhalten Sie von uns eine Rückerstattung der zuvor gekauften Einzelleistungen.
Haben Sie Interesse?
Jetzt stöbern:
*Bedingungen für die Kostenerstattung und Ausschlüsse:
1. Der Maklerauftrag erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Kauf der ersten Einzelleistung. Dabei handelt es sich bei der Immobilie, für die Einzelleistungen beauftragt wurden und die mittels Maklerauftrag vermittelt werden soll, um dasselbe Objekt.
2. Die Immobilie wird erfolgreich durch KSK-Immobilien oder einen durch die KSK-I benannten Partner vermittelt. Für Immobilien außerhalb des Geschäftsgebietes ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Auftrages bzw. Ihrer Anfrage an Partner erforderlich. Informationen zu unserem Geschäftsgebiet finden Sie unter https://www.ksk-immobilien.de/ unter der Rubrik "Experten vor Ort".
3. Die vereinbarte Courtage ist auf dem Konto von KSK-Immobilien oder des Partners eingegangen.
4. Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten sind von der Erstattung ausgeschlossen.
5. Ein Anspruch auf Abschluss eines Maklervertrages wird durch den Erwerb von Einzelleistungen nicht begründet.