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Immobilienberaterin und Kundin im Ladenlokal der KSK-Immobilien

Geld zurück mit Maklerverkauf*

Ihr Privatverkauf läuft nicht wie gewünscht? Bei Erteilung eines Maklerauftrags und erfolgreichem Verkauf erstatten wir Ihnen die Kosten aller vorab gekauften Einzelleistungen für das betroffene Objekt.*

Button-Modul

Ihre Vorteile bei Erteilung eines Maklerauftrags

So funktioniert´s

Timeline korrekt ausgerichtet
Icon Schritt 1

Einzelleistungen bereits erworben?

Sie haben bereits Einzelleistungen (z.B. Energieausweis oder Objektfotos) über unseren Onlineshop für Ihre Immobilie gekauft?

Icon Schritt 2

Jetzt auf Maklerleistung umsteigen

Entscheiden Sie sich innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Kauf für die Vermittlung der betroffenen Immobilie durch unsere Makler:innen.

Icon Schritt 4

Persönliche Beratung und Verkaufsstart

Gemeinsam besprechen wir den Verkaufsprozess. Von der Zusammenstellung verkaufsrelevanter Unterlagen bis hin zum Vertragsabschluss stehen wir an Ihrer Seite.

Icon Schritt 6

Gutschrift nach erfolgreicher Vermittlung

Nach erfolgreicher Vermittlung durch KSK-Immobilien (oder einen unserer Partner) erhalten Sie von uns eine Rückerstattung der zuvor gekauften Einzelleistungen.

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Kontaktbereich

Haben Sie Interesse?

In einem unverbindlichen Erstgespräch beantworten wir Ihre Fragen zur Maklerleistung und unserem Geld-Zurück-Angebot. Wir freuen uns auf Sie.

kundenbetreuung@s-privatverkauf.de

Jetzt stöbern:

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*Bedingungen für die Kostenerstattung und Ausschlüsse:

1. Der Maklerauftrag erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Kauf der ersten Einzelleistung. Dabei handelt es sich bei der Immobilie, für die Einzelleistungen beauftragt wurden und die mittels Maklerauftrag vermittelt werden soll, um dasselbe Objekt.

2. Die Immobilie wird erfolgreich durch KSK-Immobilien oder einen durch die KSK-I benannten Partner vermittelt. Für Immobilien außerhalb des Geschäftsgebietes ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Auftrages bzw. Ihrer Anfrage an Partner erforderlich. Informationen zu unserem Geschäftsgebiet finden Sie unter https://www.ksk-immobilien.de/ unter der Rubrik "Experten vor Ort".

3. Die vereinbarte Courtage ist auf dem Konto von KSK-Immobilien oder des Partners eingegangen.

4. Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten sind von der Erstattung ausgeschlossen.

5. Ein Anspruch auf Abschluss eines Maklervertrages wird durch den Erwerb von Einzelleistungen nicht begründet.