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Jetzt einfach online Ihren Energieausweis erstellen

Erstellen Sie jetzt Ihren neuen Energieausweis in nur wenigen Schritten bequem online.

Wie funktioniert´s?

3-Schritt-Anleitung
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Energieausweis auswählen (Noch unsicher? Hier geht´s zum Energieausweis-Check).

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Eckdaten zur Immobilie angeben und bestellen.

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Bei der Auswahl des "Bedarfsausweis Vor-Ort-Termin" kontaktieren wir Sie.

Die Vorteile

✔️ Professionelle Erstellung
✔️ Schnell und bequem
✔️ Online bestellen oder vor Ort bewerten lassen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, brauchen Sie einen Energieausweis. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Hauptunterschied der beiden Energieausweise liegt in der Berechnungsgrundlage. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund von Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis bestimmen gemessene Verbräuche den Energiebedarf.
Self Service Unterlagen mit Stift und Modellhäusern im Hintergrund
Verbrauchsausweis online erstellen

Verbrauchsausweis online beantragen Ein verbrauchsorientierter Energieausweis berechnet den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie basierend auf den Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Dadurch wird das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner:innen berücksichtigt. Verbrauchsausweis online erstellen Mit dem online Verbrauchsausweis können Sie die benötigten Angaben selbst eingeben und Ihren Energieausweis digital und eigenständig erstellen – ohne Vor-Ort-Termin. Wann ist ein Energieausweis erforderlich? Ein gültiger Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben für:Besichtigungen bei Verkauf oder VermietungBeurkundung eines Kaufvertrags Diese Dienstleistung wird von unserem Kooperationspartner vreed GmbH erbracht. Zur Auftragserfüllung werden Ihre Daten daher auch an unseren Kooperationspartner weitergegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Energieausweis vor Haus im Hintergrund
Bedarfsausweis online erstellen

Bedarfsausweis online schnell und rechtssicher erstellen.Ein bedarfsorientierter Energieausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.Welche Faktoren fließen in die Berechnung ein?Heizung und AnlagentechnikBauart und DämmungFenster und energetische Standards Bedarfsausweis online erstellen – Die Vorteile im Überblick Geben Sie die relevanten Daten selbst ein – kein Vor-Ort-Termin erforderlich.Erstellen Sie Ihren Energieausweis digital und eigenständig.Für jede bestehende Wohnimmobilie möglich. Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht? Ein Bedarfsausweis ist bei Besichtigungen und zur Beurkundung von Kaufverträgen verpflichtend. Diese Dienstleistung wird von unserem Kooperationspartner vreed GmbH erbracht. Zur Auftragserfüllung werden Ihre Daten daher auch an unseren Kooperationspartner weitergegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Skala Energieeffizienz für einen Bedarfsausweis
Bedarfsausweis Vor-Ort-Termin

Bedarfsausweis erstellen – Energiebedarf Ihrer Immobilie ermitteln lassen Ein bedarfsorientierter Energieausweis gibt Aufschluss über den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner:innen. Wer einen Bedarfsausweis vor Ort erstellen lassen möchte, erhält durch eine detaillierte Analyse eine verlässliche Einschätzung des Energieverbrauchs und der Effizienzklasse des Gebäudes. Beim Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin begutachtet eine:r unserer erfahrenen Energieexpert:innen Ihr Gebäude direkt vor Ort. Dabei werden alle relevanten Daten erfasst und in die Berechnung einbezogen. Zu den wichtigen Faktoren gehören:HeizungsanlageBauweise und DämmungFensterAnlagentechnik Wann ist ein Bedarfsausweis erforderlich? Ein Bedarfsausweis kann grundsätzlich für jede bestehende Wohnimmobilie erstellt werden. Er ist gesetzlich vorgeschrieben für: die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien die Durchführung von Besichtigungen die Beurkundung eines Kaufvertrags Wir arbeiten mit unserem Kooperationspartner ProEco Rheinland GmbH & Co. KG zusammen, um eine zuverlässige und fachgerechte Erstellung Ihres Energieausweises zu ermöglichen. Zur Bearbeitung Ihres Auftrags werden Ihre Daten an unseren Partner weitergegeben. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

415,00 €

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Prüfen Sie hier, welchen Energieausweis Sie benötigen

Gebäudetyp:


Datum der Baugenehmigung:

Modernisierung:

Bitte vervollständigen Sie die fehlenden Angaben.

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Wofür brauchen Sie einen Energieausweis?

Der Energieausweis einer Immobilie verrät, wie viel Energie das Haus oder die Wohnung verbraucht. Dies ist sowohl für den oder die Eigentümer:in als auch für potenzielle Käufer:innen oder Mieter:innen wichtig, denn nur so erfahren Sie, ob es sich um eine energiesparende Immobilie handelt oder nicht. Außerdem gibt der Energieausweis Aufschluss darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten. 
Als Eigentümer:in sind Sie deshalb auch dazu verpflichtet, potenzielle Käufer:innen oder Mieter:innen über den Energiebedarf der Immobilie aufzuklären. Hierfür benötigen Sie dann einen Energieausweis. Dieser darf nur von qualifiziertem Personal ausgestellt werden, welches den Energiebedarf Ihres Gebäudes ermittelt. Das kann auf verschiedene Arten geschehen, wobei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis unterschieden wird. Unsere Expertinnen und Experten erstellen Ihnen den passenden Energieausweis nach gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie gerne auch bei allen weiteren Anliegen rund um die Immobilienbewertung und den Immobilienverkauf.

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis Pflicht für jedes Gebäude. Die Ausstellung eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 flächendeckend für jede Immobilie erforderlich. Auch Mehrfamilienhäuser und Neubauten müssen über einen gültigen Energieausweis verfügen. Folglich müssen Sie als Eigentümer:in den Energieausweis spätestens für den Immobilienverkauf bzw. die Immobilienvermietung anfordern. Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressent:innen bei neuer Vermietung, Verpachtung oder Verkauf bereits während der Immobilienvermarktung vorgelegt werden. Ein Verstoß gegen die Energieausweispflicht hat Folgen und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Legen Eigentümer:innen keinen oder einen verfälschten Energieausweis vor, drohen hohe Bußgelder.

Wann besteht keine Pflicht für den Energieausweis?

Grundsätzlich gilt: Bei Vermietung, Verkauf oder einer sonstigen Eigentumsübertragung ist ein Energieausweis für jedes Gebäude erforderlich. Neben der Energieausweispflicht für Gebäude gibt es jedoch auch Ausnahmen. Diese Ausnahmen gelten bei den folgenden Bedingungen:
 
•   Gebäude unter Denkmalschutz: Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich, da die energetische Sanierung solcher Gebäude oft schwer umsetzbar ist oder den Denkmalschutz beeinträchtigen könnte. Dazu gehören auch Kirchen. 
•   Kleine Gebäude: Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. 
•   Bestimmte Nutzungen: Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z.B. Ferienhäuser, Ställe oder Lagerhallen) und weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, benötigen keinen Energieausweis. 
•   Gebäude mit geringen Energiebedarfen: Gebäude, die nur wenig Energie verbrauchen, wie z.B. unbeheizte Gewächshäuser oder bestimmte Werkstätten, sind ebenfalls von der Energieausweispflicht ausgenommen. 
•   Gebäude, die abgerissen werden sollen.
Auch für Eigentumswohnungen gilt keine Energieausweis-Pflicht. Die Pflicht gilt hier nur für das gesamte Gebäude. Handelt es sich um Wohnanlagen, können unter Umständen auch Ausweise für einzelne Wohneinheiten ausgestellt werden.
 
Sonderfall: 
Gemischt genutzte Gebäude Gemäß § 106 GEG kann bei gemischt genutzten Gebäuden, die sowohl Wohn- als auch Nichtwohnanteile haben, der Nachweis für das Gesamtgebäude geführt werden, wenn eine getrennte Betrachtung der Gebäudeteile nicht erforderlich ist. Eine getrennte Bilanzierung ist jedoch notwendig, wenn das Gebäude überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) zu Wohnzwecken genutzt wird und der Nichtwohnanteil sich deutlich von der Wohnnutzung unterscheidet, insbesondere hinsichtlich Nutzung, Flächenanteil (über zehn Prozent) und Anlagentechnik. Wird ein Gebäude überwiegend als Nichtwohngebäude genutzt, so ist eine getrennte Bilanzierung erforderlich, wenn der Wohnanteil mehr als zehn Prozent der Nutzfläche ausmacht, unabhängig von der Art der Nutzung.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Ob Sie einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis benötigen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Für alle Neubauten wird ein Bedarfsausweis benötigt, da bisher noch keine Verbrauchdaten vorliegen. Bei Bestandsimmobilien müssen Sie darauf achten, wie viele Wohneinheiten vorliegen. Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist immer möglich, es gibt jedoch Sonderregelungen für den Verbrauchsausweis. Bei einer Immobilie mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann immer ein Verbrauchausweis gewählt werden. Liegt die Anzahl darunter, müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
 
•   Wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt? Dann ist ein Verbrauchausweis möglich.
•   Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt, das Gebäude jedoch nach der Wärmeschutzordnung saniert und modernisiert? Auch dann ist ein Verbrauchsausweis möglich.
•   Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt und es wurde keine Sanierung und Modernisierung nach der Wärmeschutzverordnung vorgenommen? Dann kommt nur ein Bedarfsausweis in Frage.
Hier geht´s zum Energieausweis-Check.