Neubau
09.06.2023

KSK-Immobilien vermittelt 16 Doppelhaushälften am Oberpleiser Freizeitzentrum

Die Doppelhaushälften des Neubauprojektes „Klar – natürlich Oberpleis“ entstehen in langlebiger Massivbauweise in zwei Bauabschnitten. Der Start des ersten Bauabschnittes erfolgt voraussichtlich im März. „Mit Wohnflächen von jeweils ca. 147 m² und sechs Zimmern bieten die Doppelhaushälften vor dem Hintergrund zunehmender Wohnraumknappheit insbesondere für Familien die Möglichkeit, sich den Wunsch nach einem Eigenheim zu erfüllen“, so Marius Sandberg, zuständiger Immobilienberater bei der KSK-Immobilien.

Neubauprojekt in Königswinter-Oberpleis: Frontansicht

Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 253 m² und 410 m². Da die Häuser mit dem Standard eines KfW-55-Effizienzhauses errichtet werden, besteht zudem die Möglichkeit, für das Neubauprojekt in Königswinter-Oberpleis staatliche Fördergelder zu erhalten.

„Als Projektverantwortlichen legen wir außerdem Wert auf Aspekte der Nachhaltigkeit. So wird beispielsweise die wartungsarme Gas-Brennwertheizung von einer Solaranlage unterstützt“, erklärt Ralf Scheidt, Prokurist und Vertriebsleiter Neubauimmobilien bei der KSK-Immobilien. Zudem werden die Wohnräume mit einem Frischluftwärmetauscher in der Außenwand mit Wärmerückgewinnung als Wohnraumlüfter ausgestattet. Zusätzlich verfügen die Fenster über eine dreifache Wärmeschutzverglasung. Die 16 Doppelhaushälften im Königswinterer Stadtteil Oberpleis bieten zwei verschiedene Haustypen: Zehn Einheiten verfügen über den Hauseingang an der Front, die anderen sechs Doppelhaushälften haben den Hauseingang seitlich. Beide Haustypen verfügen über die gleiche Anzahl an Zimmern und die nahezu identische Wohnfläche. Um dem Parkplatzbedarf für das Neubauprojekt in Königswinter-Oberpleis sinnvoll zu begegnen, stehen pro Haus jeweils zwei PKW-Stellplätze zur Verfügung.

Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2021, der Verkauf hat bereits begonnen.

Ansprechpartner:

Marius Sandberg

neubau@ksk-immobilien.de

Telefon 0221 179494-23

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