Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung ist erforderlich, wenn Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus verkauft werden. Die Eigentümer:innen regeln die Aufteilung der Immobilie in Wohneigentum und legen fest, welche Teile Gemeinschaftseigentum bleiben sollen. Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden und besteht aus verschiedenen Teilen:

Im Aufteilungsplan wird die Aufteilung der Immobilie festgehalten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung hält fest, dass die Einheiten, in der Regel Wohnungen, abgeschlossen und damit einzeln nutzbar sind. Zudem gehört eine Gemeinschaftsordnung zu der Teilungserklärung. Hier werden die Rechte und Pflichten der Eigentümer:innen bestimmt. Die Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum erfolgt stets nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG). Die letzte Reform dieses Gesetzes ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.

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