EnEV

Die Abkürzung EnEV steht für die Energieeinsparverordnung, welche ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes war. Dabei handelte es sich um eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. In der EnEV wurde unter anderem geregelt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer beim Verkauf und bei der Vermietung einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorweisen können müssen.

Im November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG vereint damit die EnEV, das Energiespargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in sich und erweitert diese um weitere Punkte. Ziel des GEG ist weiterhin ein sparsamer Einsatz von Energie und die stets wachsende Nutzung erneuerbarer Energien.