Baulast

Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für einen Grundstücksbesitzer bzw. eine -besitzerin. Letztere:r geht diese Verpflichtung gegenüber der Baubehörde ein. Baulasten gelten dauerhaft und werden auch von einem Eigentumswechsel nicht beeinflusst. Kommt es also zu einem Immobilienverkauf, gehen die mit der Baulast einhergehenden Rechte und Pflichten folglich an den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin über. Die Baulasten eines Grundstücks sind stets im lokalen Baulastenverzeichnis angegeben.

Baulasten enthalten Vorgaben darüber, was der entsprechende Eigentümer bzw. die Eigentümerin auf dem jeweiligen Grundstück durchführen, unterlassen oder dulden muss. Diese werden von den betroffenen Personen stets freiwillig gewährt. Sobald die Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen ist, gilt diese jedoch als verbindlich.

Welche Arten von Baulasten gibt es?

Man unterscheidet eine Reihe unterschiedlicher Arten von Baulasten:

Eine davon ist die sogenannte Abstandsflächenbaulast. Sie verpflichtet den Eigentümer bzw. Eigentümerinnen dazu, bei Bebauungen den Abstand zu anderen Immobilien einzuhalten. Die Abstandsflächenbaulast kann durch die Anbaulast aufgehoben werden. Letztere besagt, dass Immobilien, die direkt an eine Straße grenzen, in geschlossener Front aneinandergrenzen müssen. Eine dritte Art von Baulast ist die Erschließungsbaulast. Diese ermöglicht die Wasser-, Strom- und/oder Abwasserversorgung über ein anderes Grundstück. Schließlich existiert noch die Stellplatzbaulast. Nach Zustimmung einer Stellplatzbaulast müssen Eigentümer:innen Stellplätze von Dritten auf ihrem Grundstück dulden.

Der Einfluss der Baulast auf den Immobilienwert

Baulasten können den Wert einer Immobilie beeinflussen. Zur Prüfung der Wertminderung durch Baulasten können Sie den Online-Immobilienwertrechner der KSK-Immobilien kostenfrei nutzen. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Baulast können Sie uns auch jederzeit persönlich kontaktieren