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09.06.2023

Neuregelung der Maklerkosten: Unsere Kund:innen profitieren auch weiterhin von fairem Geschäftsmodell

Der Bundestag hat in der Sitzung vom 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von selbstgenutzten Wohnungen und Einfamilienhäusern angenommen. Der Beschluss sieht vor, dass Käufer zukünftig maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Dadurch soll in erster Linie verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden, dem Käufer angerechnet werden.

In vielen Bundesländern, unter anderem bei uns in Nordrhein-Westfalen, ist diese Praxis längst üblich. Auch wir haben die Maklercourtage in der Vergangenheit bereits gleichermaßen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Marco Persicke, Vertriebsleiter und Prokurist, sieht den Beschluss positiv: „Die Gesetzesregelung entspricht unserem Selbstverständnis als Immobilienmakler – nämlich, dass wir als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungieren. Wir sehen daher unser langjähriges Modell, die Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, bestätigt.“

Auch Geschäftsführer Dr. Guido Stracke begrüßt die Neuregelung der Maklerkosten: „Als größter Makler im Rheinland bieten wir sowohl unseren Verkäufern als auch unseren Käufern professionelle Unterstützung und eine sachliche Beratung, weswegen wir auch von beiden Parteien bezahlt werden. Wir sehen uns daher zukünftig im Wettbewerb mit Maklern, die bisher auf die Innenprovision verzichtet haben, sehr gut aufgestellt.“

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