Erste Energieausweise laufen nach zehn Jahren ab

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23.06.2023

Mithilfe eines Energieausweises soll Vergleichbarkeit geschaffen werden und Interessent:innen sowie Mieter:innen sollen im Vorfeld besser abschätzen können, ob eine Wohnung energieeffizient ist oder ob die Nebenkosten im Gegenteil sehr hoch ausfallen. Es gibt zwei Ausweisvarianten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Letztere geben den genau ermittelten Energiebedarf der Immobilie an und sind laut Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ aussagekräftiger als Verbrauchsausweise, die hingegen auf den energetischen Verbrauchsdaten der letzten Jahre basieren.

Energieausweis auch für Gewerbeobjekte

Seit 2009 ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude bzw. Gewerbeobjekte ebenfalls verpflichtend. Es gibt jedoch Unterschiede. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist nicht nur bei der Neuvermietung oder dem Verkauf eines Objektes wichtig. Für bestimmte gewerblich genutzte Objekte besteht eine Aushangpflicht des Ausweises. Bei Nichtwohngebäuden steht es dem Eigentümer grundsätzlich frei, welche Art von Ausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) er beantragt. Nur bei Neubauprojekten oder Erweiterungen an Bestandsgebäuden ist der Bedarfsausweis auch für Nichtwohngebäude verpflichtend.

Rechtzeitig um neuen Energieausweis kümmern

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Das bedeutet, dass dieses Jahr die ersten Energieausweise ablaufen bzw. ungültig werden – oder es sogar bereits sind. Diese Regelung gilt für Neubauten ab dem 1. Januar 2019 und für Bestandsobjekte , die vor dem Jahr 1966 gebaut wurden, schon seit Juli 2018. Wenn Sie Eigentümer sind und aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation auf dem Immobilienmarkt über einen Verkauf nachdenken, benötigen Sie einen neuen Energieausweis. Gleiches gilt bei Neuvermietungen von Wohnungen, für die nur ein veralteter Energieausweis vorliegt. Bereits bei der Bewerbung der Immobilie muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, sonst drohen hohe Bußgelder. Auf der ersten Seite des Ausweisdokumentes finden Sie die Angaben zur Ausstellung und Gültigkeit des Energieausweises. Wir empfehlen Ihnen, sich als Immobilienbesitzer:innen rechtzeitig um einen neuen Energieausweis zu kümmern. Ebenfalls wichtig zu wissen: Durch umfangreiche Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen kann sich der Gültigkeitszeitraum verkürzen, weil der durchschnittliche Energiebedarf in einem solchen Fall neu berechnet werden muss.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Immobilienausweis benötigen oder welcher Energieausweis (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) der richtige für Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist? Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!

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