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09.06.2023

Weiteres Maßnahmenpaket der Bundesregierung: Auswirkungen auf die Immobilienbranche

Die Bundesregierung hat in einem erneuten Maßnahmenpaket beschlossen, das Kurzarbeitergeld bei längerer Bezugsdauer deutlich zu erhöhen. Ergänzend zu einzelnen Tarifverträgen, die sowieso schon höhere Ergänzungen für die betroffenen Mitarbeiter*innen vorsehen, und dem Vorgehen vieler Betriebe, die die entstehende Lohnlücke zumindest anfangs mindern wollten, wird so auch über das Jahr 2020 hinaus den Arbeitnehmer*innen erst einmal eine Einkommenssicherheit von mindestens 80 % Ihres Einkommens gegeben.

Der Beschluss der Bunderegierung sieht vor, dass das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht wird, maximal bis Ende Dezember 2020.

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung hat auch Auswirkungen auf die Immobilienbranche: „Die Unterstützung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit bannt die Sorge vor Zwangsverkäufen. Das Thema eines sprunghaften Anstiegs von privaten Zwangsverkäufen – aus unserer Sicht sowieso nicht zu erwarten – sollte damit erst einmal endgültig vom Tisch sein. Zudem wird vielen Menschen aktuell erst einmal der psychologische Druck genommen“, erklärt Matthias Wirtz, Leiter Research der KSK-Immobilien.

Gleichzeitig bedeutet diese Entwicklung jedoch, dass das Hoffen auf sinkende Preise in Folge eines dann höheren Angebots trügerisch ist. „Eine solche Entwicklung sehen wir nicht“, so der Research-Experte. „Paaren und Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, ist nicht dazu zu raten, diesen Wunsch aufgrund der Hoffnung auf sinkende Preise nun zu verschieben oder gar zu begraben.“

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